Gesundheitswesen 2014; 76 - V30
DOI: 10.1055/s-0034-1371583

Der kommunale Fachbeirat – Bürokratische Last oder sinnvolles Steuerungsinstrument im Sozialpsychiatrischen Verbund?

P Schlegel 1
  • 1Gesundheitsamt, Sozialpsychiatrischer Dienst, Braunschweig

Das Niedersächsische PsychKG legt in §8 fest, dass die einzelnen Kommunen Sozialpsychiatrische Verbünde zu gründen haben, deren Geschäftsführung beim Sozialpsychiatrischen Dienst liegt und die für die Koordination und Weiterentwicklung von psychiatrischen Hilfsangeboten zuständig sind und in der Versorgungsplanung u.a. die Aufgabe haben, Lücken zu schließen oder Überangebote zu vermeiden. Neben einzelnen themenbezogenen Fachgruppen und einem frei zugänglichen Plenum stellt der kommunale Fachbeirat eine wichtige Schnittstelle zwischen Versorgung und Betreuung psychisch Erkrankter und der Politik dar. Die institutionsübergreifende multiprofessionelle Besetzung durch Vertreter von Leistungsanbietern, Kliniken, Beratungsstellen, Sozialpsychiatrischem Dienst und niedergelassenen Nervenärzten, aber auch Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen bildet das gesamte örtliche Spektrum der psychiatrischen Versorgung ab, eine Besonderheit ist hierbei auch die Teilnahme der Kostenträger wie Krankenkassen, Sozialhilfeträger, Arbeitsagentur und Rentenversicherungsträger. Am Beispiel des kommunalen Fachbeirates in der Stadt Braunschweig wird vorgestellt, welche Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich einer kommunalen politische Willensbildung und Vorgaben von Kostenträgern bestehen und wo entsprechende Grenzen einer Einflussnahme liegen.