Gesundheitswesen 2014; 76 - V43
DOI: 10.1055/s-0034-1371596

Eingliederungshilfe – Positionen, Perspektiven, offene Fragen

D Heinisch 1
  • 1Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Arbeitsfeld 4 – Alter Pflege, Gesundheit, Rehabilitation, Steuerung sozialer Dienste, Berlin

Die Reform der Eingliederungshilfe stellt eines der wichtigen sozialpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode dar. Das Thema der Weiterentwicklung einer der wesentlichen Leistungen für Menschen mit Behinderungen ist jedoch schon langjährig in verschieden Varianten und Formaten aufgetaucht. Es hat aber durch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und die stark ansteigende bzw. angestiegene Ausgabendynamik neue Dringlichkeit erfahren. Gelöst werden kann dies nicht mit einer reinen Verlagerung von (Teil)Kosten auf den Bund. Denn damit werden weder die Implementierung von Inklusion, Partizipation und Teilhabe, noch eine Dämpfung der Ausgabendynamik erreicht. Länderübergreifend konkretisiert, inhaltlich und finanzpolitisch unterlegt wurden das Reformvorhaben von öffentlicher Seite im Wesentlichen durch den Fiskalpakt und das Grundlagenpapier im Rahmen der ASMK. Intensiv hat sich der Deutsche Verein ebenfalls in die Debatte mit eigenen Vorschlägen eingebracht, z.B. zur Bedarfsermittlung, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zum Bundesteilhabegeld. Nach den bisherigen Arbeiten und den Plänen der großen Koalition scheint Konsens, die Eingliederungshilfe aus ihrem bisherigen System der Fürsorge im SGB XII herauszulösen und in einem noch zu schaffendes Leistungsgesetz zu verankern. Obwohl die Reform zunächst eher innerhalb des Systems Eingliederungshilfe gedacht wird, haben gleichwohl die geplanten Veränderungen auch Auswirkungen auf andere Rehabilitationsträger, etwa die Sozialversicherungen. Denn nimmt man die Vorschläge für den Bereich der trägerübergreifenden, personenzentrierten und partizipativen Bedarfsermittlung und Hilfeplanung heraus, ergeben sich z.B. im Bereich der Steuerungsverantwortung sehr wohl Schnittmengen. Ebenso gilt es mit einer Reform die bekannten Abgrenzungsschwierigkeiten z.B. zu Leistungen der Pflege oder zur gesetzlichen Krankenversicherung möglichst nicht weiter zu verschärfen.