Gesundheitswesen 2014; 76 - V57
DOI: 10.1055/s-0034-1371610

Trinkwasserverordnung und Legionellen – Sichtweise eines kleinen Gesundheitsamtes

E Schüler 1
  • 1Amt für Soziales und Gesundheit, Abt. Gesundheit, Sachgebiet Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Erfurt

Durch die zweifache Änderung der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinwV) wurden den Gesundheitsämtern Aufgaben zuteil, die bisher nicht zum Schwerpunkt ihrer Arbeit gehörten. Legionellen zählen seit 2011 zu den überwachungspflichtigen Parametern nicht nur in allen öffentlichen, sondern auch gewerblichen Wasserversorgungsanlagen. Um Kenntnis über das Vorhandensein einer solchen gewerblich betriebenen Großanlage zu erlangen, sah die erste Änderung der TrinkwV eine Anzeigepflicht vor, welche jedoch bereits ein Jahr später in der zweiten Änderung zurück genommen wurde. Auch unterscheiden sich die Änderungen bezüglich der Aufgaben, die nach einer sogenannten Maßnahmewertüberschreitung für Legionellen im Trinkwasser vom Gesundheitsamt und/oder dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber (UsI) der Trinkwasserversorgungsanlage zu ergreifen sind. Parallel zu den Änderungen der Verordnung erschienen Empfehlungen des Umweltbundesamtes, darunter die Empfehlung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse. Auf der anderen Seite steht der unveränderte Personalbestand in den Gesundheitsämtern, die Trägheit der Struktureinheiten der Ämter und die fachliche Qualifikation der Sachbearbeiter mit denen auf derartig schnelle und umfangreiche Änderungen und Anforderungen reagiert werden kann. Dem Gesundheitsamt Erfurt steht ein Mitarbeiter zur Verfügung, der neben seinen regulären Aufgaben bezüglich Mietshäusern 3500 Anzeigen von Großanlagen bearbeitet, über 1000 beprobte Objekte mit über 5000 Befunden erfasst, fast 50 Gefährdungsanalysen bewertet und insgesamt über 200 Objekte mit einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen nachverfolgt. Demgegenüber wurde im Jahr 2013 in Erfurt lediglich eine reiseassoziierte Legionellenerkrankung registriert. Der vorbeugende Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist die Hauptaufgabe aller Gesundheitsämter. Anhand der Trinkwasserverordnung sind auch im gewerblichen Bereich (Mietshäuser) hohe Qualitätskriterien und Anforderungen im Trinkwasser zu erfüllen. Die Überwachung dessen sollte durch ausreichendes und dementsprechend geschultes und ausgebildetes Personal erfolgen, um tatsächlich eine Erhöhung des Bevölkerungsschutzes und ein Hinwenden zu WaterSafety zu erreichen.