Gesundheitswesen 2014; 76 - V63
DOI: 10.1055/s-0034-1371616

Quo vadis elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen – Herausforderungen für die Gesundheitsämter

L Treinat 1, M Redders 2
  • 1ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH, Wiss. Projektleiter, Bochum
  • 2Minsterium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW, Referatsleiter 223 Gesundheitswirtschaft, Telematik, Düsseldorf

Aktuell zeichnen sich im Gefolge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der darauf aufbauenden Telematikinfrastruktur (TI) weitreichende Umwälzungen in der Art der Kommunikation und Dokumentation im Gesundheitswesen ab. Bislang sind elektronische Kommunikation und elektronische Akten weitgehend nur im Krankenhaus sowie im Rahmen von meist regionalen Netzen mit Einweisern oder speziellen Facharztgruppen verbreitet. Eine wesentliche Hürde für eine flächendeckende Verbreitung sind u.a. fehlende Vorgaben und übergreifend verfügbare Infrastrukturen. Vor diesem Hintergrund bietet die TI eine Perspektive für einheitliche Sicherheitsstandards und eine Sicherheitsinfrastruktur auf sehr hohem Niveau. Ein wesentliches Werkzeug werden dabei die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) sein. In diesem Kontext ist sicherzustellen, dass nicht nur eine eindeutige Identifizierung des eHBA-Inhabers erfolgt, sondern auch dessen berufliche Qualifikation und Rolle von autorisierter Stelle bestätigt wird, da daraus unterschiedlich weitreichende Zugriffsrechte auf Patientendaten abgeleitet werden können. Entsprechend muss das Berufsattribut von der jeweils zuständigen Stelle bestätigt werden. Dies können die Kammern oder im Fall der nicht-approbierten Gesundheitsberufe, welche die eHBA vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) erhalten sollen, die Berufserlaubnisbehörden sein. In NRW z.B. sind für die Gesundheitsfachberufe i.d.R. die Gesundheitsämter zuständig. Diese sollen das Vorliegen einer aktuell gültigen Berufsurkunde bestätigen und im Falle des Entzugs das eGBR benachrichten, damit ggf. der eHBA gesperrt oder eingezogen werden kann. Mittel- bis langfristig wird es eine elektronische Kommunikation zwischen Einrichtungen und Akteuren des Gesundheitswesens mit den Gesundheitsbehörden geben. Dazu wird überlegt TI und Behördennetz zu koppeln. Ein zentraler Anwendungsfall wird die Übermittlung von elektronischen Meldungen nach Infektionsschutzgesetz sein.