Gesundheitswesen 2014; 76 - V69
DOI: 10.1055/s-0034-1371622

Frühe Hilfen – Begriffsbestimmung, Eingrenzung und Abgrenzung

H Thaiss 1
  • 1Leitung der Leitstelle Prävention und Gesundheitsförderung des Landes Schleswig-Holstein Kinder- und Jugendgesundheit, Med. Kinderschutz und Frühe Hilfen, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des ÖGD,Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Frühe Hilfen sind institutionalisierte Maßnahmen zur Förderung des gesunden und behüteten Aufwachsens von Säuglingen und Kleinkindern bis zu drei Jahren. Sie setzen als Unterstützungs- und Hilfsangebote bereits in der Schwangerschaft an und zeichnen sich durch eine notwendige hohe Professionalität der Akteure in den Frühen Hilfen aus. Unerlässlich ist deren Vernetzung und intensive Kommunikation und die Kooperation der Systeme von Gesundheitswesen, Sozial- und Jugendhilfe und von zahlreichen weiteren Akteuren jenseits der engen Grenzen der Sozialgesetzbücher. Trotz einer umfangreichen und ausführlichen Definition durch den wissenschaftlichen Beirat des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH 2009) sind noch immer Unsicherheiten ob der Begriffsbestimmung bei den Akteuren in den unterschiedlichen Kontexten zu spüren. Gleichzeitig entwickelt sich auch das System der Frühen Hilfen selbst weiter. Deshalb bedarf es einer aktuellen Standortbestimmung der Frühen Hilfen im Rahmen des Kinderschutzgesetzes, der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen, und der Klärung der Rolle des Gesundheitswesens, insbesondere der des ÖGD. Skizziert werden die gesetzlichen Grundlagen der Frühen Hilfen, die Strukturen der Umsetzung, die Finanzierung sowie die wissenschaftliche Definition und die Abgrenzung innerhalb der Systeme.