Gesundheitswesen 2014; 76 - P32
DOI: 10.1055/s-0034-1371661

Infektionshygienische Begehung aller urologischen Arztpraxen in Braunschweig durch das Gesundheitsamt Braunschweig

B Buhr-Riehm 1, T Lenz 1
  • 1Gesundheitsamt, Infektionsschutz, Braunschweig

Als Schwerpunktprojekt hat das Gesundheitsamt Braunschweig von Mai bis Juli 2013 in Person einer Amtsärztin und eines Gesundheitsingenieurs alle 7 urologischen Arztpraxen auf der Grundlage der §§36 (2) und 23 (6) infektionshygienisch begangen. Dabei lag das Hauptaugenmerk auf dem Hygieneplan mit der Gestaltung der Hygieneabläufe, der Aufbereitung von Medizinprodukten, dem Antibiotikamanagement, dem Handling mit Harnblasenkathetern, der Lagerung von Sterilgut, den räumlichen Gegebenheiten und dem vorgehaltenen Personal einschließlich Aus- und Fortbildung. Fachliche Grundlage für die Begehungen waren vor allem die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ aus 2012 und die Mitteilung der KRINKO „Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle Katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen“ aus 1999, die wir den Praxen zur Verfügung gestellt haben. Es fanden sich in unterschiedlichem Ausmaße zum Teil gravierende hygienische Defizite vor allem bei der Aufbereitung der starren und flexiblen Zystoskope. Sowohl die ärztlichen Praxisbetreiber als auch die Medizinischen Fachangestellten verfügten diesbezüglich über leidliche bis mangelhafte hygienische Kenntnisse. Unsere hygienische Beratung in den Arztpraxen erfolgte in enger inhaltlicher Abstimmung mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig. Die Praxen wurden durch das Gesundheitsamt alleine begangen. Lediglich bei der zuletzt begangenen Praxis erfolgte wegen massiver hygienischer Defizite eine weitere Besichtigung in Begleitung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Die Begehungen durch das Gesundheitsamt umfassten neben der Besichtigung der Praxen vor allem Beratung zur Vermeidung der Übertragung von Infektionserregern auf der Basis der einschlägigen Empfehlungen von KRINKO und BfArM. Die Beratung wurde durchweg positiv aufgenommen. Als Fazit sehen wir generellen, weiteren Beratungsbedarf zu Hygienefragen in Arztpraxen.