Gesundheitswesen 2014; 76 - P47
DOI: 10.1055/s-0034-1371676

Geruchsleitwerte als neues Innenraum-Bewertungsinstrument – Retrospektive Auswertung von NLGA-Innenraumdaten

H Grams 1, E Gierden 1, K Richter 1
  • 1Niedersächsisches Landesgesundheitsamt, Hannover

Geruchsleitwerte (GLW) sind ein neues, noch zu erprobendes Bewertungsinstrument der ad-hoc AG Innenraumrichtwerte. Die GLW sind ebenso wie die von der ad-hoc AG entwickelten Richtwerte (RW) 2-stufig aufgebaut. Mithilfe retrospektiv ausgewerteter VOC-Daten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamten (NLGA) wird die Bewertung von Messergebnissen eines Klassenraumes mithilfe von RW und GLW dargestellt. Fallbeschreibung: Ein neuer Schulanbau wurde im Sommer 2009 für den Unterricht freigegeben. Aufgrund geruchlicher und anderer Beschwerden führte das NLGA 12/2009 eine VOC-Kontrollmessung in Raum 128 durch. Für die Messung wurde vereinbart, den Klassenraum am Vortag zu belüften und dann zu verschließen. Aufgrund der sehr hohen VOC-Messwerte (TVOC-Wert: 5.378 µg/m3) erfolgten bis 10/2010 an insgesamt 6 Tagen 26 Messungen in 3 Räumen. Die Folgemessungen ab 2010 erfolgten als „Doppelmessung“: Eine erste Messung wurde unter den oben genannten Lüftungsumständen durchgeführt. Im Anschluss daran wurde der Raum 5 Minuten intensiv belüftet, nach Verschließen der Fenster 90 Minuten gewartet und dann eine zweite Messung durchgeführt. Die gewählte Verfahrensweise erfolgte somit in Anlehnung an arbeitsschutzrechtliche Lüftungsvorgaben. Die Erstmessungen zeigten erwartungsgemäß höhere Innenraumluftkonzentrationen. Die Ergebnisse der Zweitmessungen dienten als bewertungsrelevante Grundlage und werden übersichtsartig für R. 128 dargestellt. Stoffgruppen bzw. Substanzen, die RW- oder GLW-Überschreitungen auslösten, werden aufgeführt.

Die Messungen wurden aufgrund der Unterschreitung des vereinbarten TVOC-Zielwertes von 1.000 µg/m3 bei z.T. noch knappen RW-Überschreitungen abgeschlossen.

Ergebnisse der Zweitmessungen in R. 128 (µg/m3):

20.1.10: TVOC 1.403 (Raum vor Erstmessung vermutlich belüftet)

> RW I: „Terpene” ((rarrr)) a-Pinen u.a.

> GLW I: Pentanal, Hexanal, a-Pinen

31.3.: TVOC 1.832

> RW I: Terpene

> GLW I: Pentanal, Hexanal, Octanal, a-Pinen

12.5.: TVOC 1.110

> RW I: Terpene, „Aldehyde” ((rarrr)) Hexanal u.a.

> GLW I: Pentanal, Hexanal, Octanal, a-Pinen

24.6.: TVOC 987

> RW I: Terpene, Aldehyde

> GLW I: Pentanal, Hexanal, Octanal

29.10.: Zweitmessung nicht möglich.

Ergebnis:

Im vorliegenden Fall ergibt sich mit beiden Bewertungsverfahren eine hohe Übereinstimmung bei den auffälligen Stoffen.