Gesundheitswesen 2014; 76 - P48
DOI: 10.1055/s-0034-1371677

Trinkwasserhygiene bei Neubauten und Altbausanierung/Inbetriebnahmen

M Dunkel 1, G Schmidtke 1
  • 1Gesundheitsamt Köln, Köln

Hintergrund:

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung von 2012 wurden die Anforderungen an das Trinkwasser weiter verschärft. Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Diese Erfordernis gilt als erfüllt, wenn bei Bau und Betrieb der Trinkwasseranlage die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Wasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen der §§5 bis 7 und §20 Abs. 4 (hinsichtlich Legionella sp.) entspricht.Vorgehensweise des Gesundheitsamtes der Stadt Köln: Bei Neubauten und Umbauarbeiten von Trinkwasserversorgungsanlagen muss vor Inbetriebnahme die Trinkwasserqualität durch entsprechende Untersuchungen gem. Trinkwasserverordnung nachgewiesen werden. Hierbei stehen auch die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und die daraus resultierende Trinkwasserhygiene im Vordergrund.

Ergebnisse: Bei Inbetriebnahmen von Trinkwasser Installationen in öffentlichen Gebäuden kommt es oft zu Grenzwertüberschreitungen: Diese sind hauptsächlich auf mangelnde Hygiene bei der Sanierung bzw. Erstellung einer Trinkwasserinstallation sowie beim Spülen der Leitungen mit Trinkwasser, welches nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht, zurückzuführen. Auch überdimensionierte Nennweiten, alte T-Stückinstallationen und falsch ausgewählte Materialien haben hier eine große Auswirkung. Schlussfolgerung und Ausblick: Viele Ursachen, die später enorme Auswirkungen auf das Trinkwasser haben, können im Vorfeld verhindert werden. Nutzungseinschränkungen/Schließungen von Seniorenheimen, Kliniken, Schulen, Kitas etc. Austausch neuer Installationen und Regressforderungen sind nur ein Teil der Folgen, die auf eine chemische oder mikrobiologische Verunreinigung folgen können. Hier muss ein Umdenken und ein gemeinsames Handeln auf vielen Ebenen erfolgen, damit Trinkwasseranlagen hygienebewusst betrieben werden können. Nur durch ein gemeinschaftliches verantwortungsvolles Handeln von Betreibern, Planern und Installateuren kann die Trinkwassergüte erhalten bleiben.