Rofo 2014; 186 - RK414_1
DOI: 10.1055/s-0034-1372702

Rechtliche Stellung sowie formaler und sprachlicher Aufbau eines Gutachtens

R Braunschweig 1, R Holtstraeter 2
  • 1BG-Kliniken Bergmannstrost, Klinik für bildgebende Diagnostik und Interventionsradiologie, Halle
  • 2Hamburg

Fachradiologische Gutachten sind regelhaft als Zusatzbegutachtung zu erbringen. Im Kern konzentrieren sich diese Gutachten auf die aktuelle Erhebung des Befundes. Zudem ist der kausale Zusammenhang zum Unfallhergang und die Abgrenzung zu evtl. bestehenden Vorschäden herauszuarbeiten. Es bestehen unterschiedliche Anforderungen an den formalen und sprachlichen Aufbau eines fachradiologischen Zusatzgutachtens.

Dem Radiologen stehen für Gutachten alle bildgebenden Verfahren zur Verfügung. Es ist die rechtfertigende Indikation nach RöV zu stellen.

Die Projektionsradiografie steht am Anfang. Je nach Befund und primärer Datenlage vom Unfalltag sind Zusatzmethoden wie Computertomografie bzw. Kernspintomografie erforderlich. Invasive Methoden sind zu vermeiden.

Die fachradiologische Leistung eines Gutachtens beinhaltet die Moderation und Durchführung, sowie die Beschreibung, die Zusammenfassung und insbesondere die gutachterliche Stellungnahme. Es sind sprachliche Grundregeln zu beachten.

Lernziele:

Bildgebende Verfahren stehen im Rahmen gutachterlicher Aufträge umfassend zur Verfügung. Neben der Indikationsstellung sind die Methodenmoderation, die Durchführung und die Bildbeurteilung sowie die kausale Zuordnung die unteilbare gutachterliche Leistung des Radiologen.

E-Mail: Rainer.Braunschweig@Bergmannstrost.com