Rofo 2014; 186 - RKSP205_1
DOI: 10.1055/s-0034-1373219

Rahmenbedingungen nach SSK und RÖV

R Loose 1
  • 1Klinikum Nürnberg-Nord, Institut f. Diagnost. u. Intervent. Radiologie, Nürnberg

Dem Thema sei ein Interviewzitat mit dem Berliner Kardinal Woelki (FAS, 2.3.14) vorangestellt: „Beim Thema Sex fallen die Praxis und die Lehre der Kirche auseinander“. Ähnlich verhält es sich in vielen Fällen mit Theorie und Praxis im Zusammenspiel zwischen Röntgenverordnung (RöV), Stellen einer Rechtfertigenden Indikation (RI), Umgang mit Selbstzuweisungen und dem sog. „grauen Screening“. Während die RI nach RöV nur im Rahmen der medizinischen Heilkunde bei bestehenden Erkrankungen oder zur Abklärung eines Krankheitsverdachts gestellt werden darf, zeigen sich in der Praxis eine Reihe von „Aufweichungen“ dieser Vorgaben. Die in der Orientierungshilfe der SSK (www.ssk.de) als indiziert aufgelisteten Röntgenverfahren (P,W,S) werden von den Ärztlichen Stellen (ÄS) im Allgemeinen als rechtfertigende Indikation akzeptiert. Eine Besonderheit hierin bilden in der Mammadiagnostik die Punkte J3 und J4 bei denen bereits ein familiäres oder genetisches Risiko als Rechtfertigung akzeptiert wird. Ein persönliches Risiko als Indikation steht auch nach den Ergebnissen der Früherkennungsstudie auf Bronchialkarzinome bei Rauchern in den USA (NLST-Trial) zur Diskussion, ist aber in Deutschland z.Zt. nicht zugelassen. Ähnliche Diskussionen betreffen die virtuelle CT-Kolonografie und die CT-Angiografie der Koronarien zur individuellen Früherkennung. Sogenannte „Gesundheits-Ckecks“ mit ionisierender Strahlung sind in Deutschland ohne Rechtfertigung generell nicht zugelassen, werden aber trotzdem bei Vortäuschung von Symptomen durchgeführt. Es bleibt abzuwarten, wie in Deutschland die Vorgaben der 2013 verabschiedeten EU-Basic-Safety-Standards (COUNCIL DIRECTIVE 2013/59/EURATOM) in den nächsten 4 Jahren umgesetzt werden. In ihnen sind auch Früherkennungsuntersuchungen auf Wunsch asymptomatischer Personen unter national festzulegenden Rahmenbedingungen vorgesehen.

Lernziele:

  • Rahmenbedingungen der RöV

  • Rechtfertigenden Indikation

  • Prüfung durch Ärztliche Stellen

  • Selbstzuweisung/"graues Screening"

E-Mail: loose@klinikum-nuernberg.de