Rofo 2014; 186 - FFF301_1
DOI: 10.1055/s-0034-1373390

Bedeutung von Leitlinien, Bußgeldern und SSK-Empfehlungen für die Radiologie

H Lenzen 1
  • 1Institut für Klinische Radiologie, Medizinische Physik, Münster

Das Strahlenschutzrecht hat in Deutschland einen besonders hohen Stellenwert. Dies verdeutlicht neben dem Atomgesetz eine große Anzahl an Verordnungen und Richtlinien.

In der Facharztprüfung nimmt das Strahlenschutzrecht einen großen Raum ein. Der Beitrag soll den angehenden Facharzt auf seinen zukünftigen Verantwortungsbereich vorbereiten und Strahlenschutzbeauftragten das Handwerkszeug für ihre Tätigkeit liefern. Während Richtlinie im Auftrag des Bundes Umweltministeriums (BMU) in Fachgremien erarbeitet werden und Umsetzung und Kontrolle von den entsprechenden Landesministerien zu leisten ist handelt es sich bei Leitlinien meist um Werke ärztlicher Standesorganisationen oder wissenschaftlicher Fachverbände. Ein Verstoß gegen eine Richtlinie oder gar gegen eine Verordnung ist grundsätzlich auch bußgeldfähig. Strafbar ist hingegen nur ein Verstoß gegen ein Gesetz, also dem Atomgesetz. Aber auch der Verstoß gegen Leitlinien kann sich äußerst nachteilig für den Betroffenen auswirken. So kann die Abrechenbarkeit von Leistungen verweigert oder gänzlich verboten werden. Die Strahlenschutzkommission ist gemeinsam mit der Reaktorsicherheitskommission das höchste Beratungsgremium des BMU. Sie nimmt zu allen wichtigen, aktuellen Fragen Stellung und erlässt Empfehlungen. Die Orientierungshilfen für radiologische Untersuchungen sind hier genauso richtungsweisend wie die Äußerung zu Interventionen oder der pädiatrischen Radiologie.

Lernziele:

Der Beitrag erläutert wichtige Leitlinien und Empfehlung und beschreibt den Bußgeldkatalog verschiedener Länder. Zusätzlich werden die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten bei der Umsetzung dieser Maßnahmen beschrieben.

E-Mail: lenzenh@uni-muenster.de