Rofo 2014; 186 - MTRA3_1
DOI: 10.1055/s-0034-1373489

SSK-Empfehlungen in der Radiologie

R Loose 1
  • 1Klinikum Nürnberg-Nord, Institut f. Diagnost. u. Intervent. Radiologie, Nürnberg

Die Anwendung ionisierender Strahlung in der medizinischen Heilkunde wird durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien geregelt. Beispiele sind das Atomgesetz, die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung und die Fachkunderichtlinie. Weiterhin existieren für das tägliche Handeln Leitlinien medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften sowie der Bundesärztekammer und Empfehlungen, wie zum Beispiel die der Strahlenschutzkommission SSK. Während die Verordnungen und Richtlinien Gesetzescharakter besitzen und anzuwenden sind, handelt es sich bei den Leitlinien und Empfehlungen um Hilfen für den täglichen Arbeitsalltag. Leitlinien und Empfehlungen sind für Standardanwendungen gedacht, von Ihnen muß daher im begründeten Fall auch abgewichen werden. Sie haben damit weder haftungsbegründenden noch haftungsbefreienden Charakter. Die Empfehlungen der SSK kommentieren z.B. die Anwendung neuer technischer Entwicklungen, neue Erkenntnisse im Strahlenschutz und Empfehlungen bestimmte Verfahren in der medizinischen Heilkunde nicht mehr anzuwenden. Nachfolgend soll an einigen Beispielen wie der Orientierungshilfe zur Bildgebung, der Empfehlung zur Gantry-Kippung bei CT-Untersuchungen des Schädels und der Empfehlung zur Datenkompression die Bedeutung der Empfehlungen der SSK und ihre Auswirkungen, zum Beispiel auf die Arbeit der Ärztlichen Stellen dargestellt werden.

Lernziele:

Bedeutung von Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen

Auswirkung von Empfehlungen der SSK

Anwendung durch die Ärztlichen Stellen

E-Mail: loose@klinikum-nuernberg.de