Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - V59
DOI: 10.1055/s-0034-1374122

Überarbeitung der Pflegeleitlinien der Sektion Pflege der DGP

M Schwermann 1, S Kämper 2
  • 1FH Münster, Fachbereich 12, Münster, Deutschland
  • 2Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Berlin, Deutschland

Leitlinien in der pflegerischen Palliativversorgung dienen dazu, Behandlungs- und Qualitätskriterien zu definieren und dadurch eine individuelle und bedürfnisorientierte Versorgung der Betroffenen und ihrer An- und Zugehörigen auf qualitativ hohem Niveau anzubieten (Kern, 2012). Die Sektion Pflege der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) veröffentlicht seit 2002 Leitlinien für ausgewählte Bereiche der pflegerischen Palliativversorgung. Um den weiteren Entwicklungsprozess zur Qualitätssicherung in der Palliativpflege zu fördern und aktuelle Fortschritte mit aufzunehmen, wurden 6 Pflege-Leitlinien im Rahmen eines Projektes der Sektion Pflege und in Kooperation mit der Fachhochschule Münster überarbeitet:

Prozess der Überarbeitung

Erster Schritt Dezember 2012 – Mai 2013

Im Rahmen eines studentischen Projektes konnten die vorhandenen Leitlinien – an der Fachhochschule Münster, im Fachbereich Pflege und Gesundheit – gesichtet und überarbeitet werden.

Zweiter Schritt August – Januar 2014

Experten aus verschiedenen Settings der Palliativversorgung der Sektion Pflege bearbeiteten die von den Studierenden überarbeitete Version der Leitlinien im Anschluss an eine. Konsensuskonferenz der Sektion Pflege.. Die Gruppe wurde hierbei von Herrn Prof. Dr. R. Voltz beraten.

Ergebnis: Die Formulierung der jeweiligen Leitlinie erfolgte dabei aus der Sicht der betroffenen Menschen und bezieht sich explizit auf die palliative Versorgung von Erwachsenen. Dabei wurden die besonderen Belange von dementiell erkrankten und kognitiv eingeschränkten Menschen mit in die Leitlinie einbezogen. Die jeweilige Leitlinie ist für alle Palliative-Care-Pflegenden, unabhängig ihres Einsatzortes, umsetzbar.

Klassifikation der Leitlinie

Die überarbeiteten Leitlinien werden von der Sektion als eine Handlungsempfehlung von Expertengruppen gleichgesetzt und stellen somit den Status einer S 1 Leitlinie auf der Grundlage der AWMF-Klassifikation dar