Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - V151
DOI: 10.1055/s-0034-1374214

Die „Hausärztliche Anordnung für den Notfall“ (HAnNo) als integraler Bestandteil der Patientenverfügung: Erfahrungen aus einem regionalen Advance Care Planning Pilotprojekt

G Marckmann 1, J in der Schmitten 2
  • 1Ludwig-Maximilians-Universität München, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, München, Deutschland
  • 2Universitätsklinik Düsseldorf, Institut für Allgemeinmedizin, Düsseldorf, Deutschland

Hintergrund: Herkömmliche Patientenverfügungen sind in Notfallsituationen häufig nur schlecht anwendbar. Während sich in den USA die physician orders for life-sustaining treatment (POLSTs) zunehmend verbreiten, sind ärztliche Anordnungen für Notfallsituationen in Deutschland noch selten.

Methode: Im Rahmen des ACP-Programms ‚beizeiten begleiten' (b.b.) wurde die Hausärztliche Anordnung für den Notfall (HAnNo) als integraler Bestandteil einer umfassenden Vorausverfügung entwickelt. Wir stellen das Instrument im Vergleich zur POLST vor und berichten über die Notfallpräferenzen der Bewohner der Interventionsheime aus einer Follow-up-Studie (n = 114).

Ergebnisse: Im Gegensatz zur POLST enthält die HAnNo ausschließlich Behandlungswünsche für Notfallsituationen und ist nur mit einer qualifizierten Gesprächsbegleitung verfügbar. Dabei kann aus sechs kumulativ aufeinander aufbauenden Optionen das gewünschte Maß an lebensverlängernder Therapie ausgewählt werden. In den analysierten HAnNos wählten 8,8% der Bewohner uneingeschränkte lebensverlängernde Therapie (Option A). 62% entschieden sich für das Ziel der Lebensverlängerung mit spezifizierten Einschränkungen (B0-B3): 11,4% schlossen eine Herz-Lungen-Wiederbelebung aus (B0), 17,5% zusätzlich eine invasive Beatmung (B1), 23,7% zusätzlich eine Behandlung auf der Intensivstation (B2) und 9,6% zusätzlich die Mitnahme ins Krankenhaus (B3). 24,6% wählten ausschließlich palliative Maßnahmen (C).

Diskussion: Die Hausärztliche Anordnung für den Notfall (HAnNo) erlaubt als integraler Bestandteil der Patientenverfügung die differenzierte Ermittlung und Dokumentation notfallrelevanter Behandlungswünsche. Ein Vergleich mit ähnlichen Daten zur US-amerikanischen POLST, die eine deutlich gröbere Auswahl eingeschränkter lebensverlängernder Therapie bietet (Hickman et al 2011; Hammes et al 2012), deutet darauf hin, dass die differenzierteren Wahlmöglichkeiten der HAnNo von den Bewohnern und ihren Vertretern gezielt genutzt werden.