Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - PD254
DOI: 10.1055/s-0034-1374425

Erfüllen die Krankenhäuser in Deutschland die Mindestmengenvorgaben? Querschnittstudie unter Verwendung der gesetzlichen Qualitätsberichte 2004 bis 2010.

W de Cruppé 1, M Malik 1, M Geraedts 1
  • 1Private Universität Witten/Herdecke, Institut für Gesundheitssystemforschung, Witten, Deutschland

Hintergrund: Für deutsche Krankenhäuser bestehen seit 2004 bei einigen Eingriffen Mindestmengenvorgaben. Dadurch sollen Patienten in Krankenhäusern mit einer entsprechenden Mindesteingriffszahl behandelt und die Versorgungsqualität verbessert werden. Die Umsetzung der Mindestmengenvorgaben berichten die Krankenhäuser in den öffentlich zugänglichen, gesetzlichen Qualitätsberichten.

Methode: Querschnittliche Beobachtungsstudie mit systematischer, jahresbezogener, deskriptiver Auswertung der Krankenhausangaben zu den Mindestmengeneingriffen komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus und Pankreas, Knie-TEP sowie Leber-, Nieren- und Stammzelltransplantation, so wie sie in den Qualitätsberichten 2004, 2006, 2008 und 2010 berichtet werden.

Ergebnisse: Die Hälfte aller Krankenhäuser unterliegt mindestens einer Mindestmengenregelung. Ca. 0,9% aller jährlichen vollstationären Fälle in Deutschland fallen unter die Mindestmengenregelung. Zwischen 5% und 45% der Krankenhäuser führen die Eingriffe durch, obwohl sie die geforderte Menge nicht erreichen. Dies entspricht je nach Mindestmenge 1% bis 15% der jeweiligen Fallzahl, wobei die Werte über die 4 Beobachtungsjahre je Mindestmenge sehr konstant sind.

Schlussfolgerungen: Die Mindestmengenverordnung hat das Ziel, mehr Patienten in Krankenhäusern zu behandeln, die die Mindesteingriffszahl erfüllen, nicht erreicht.

Stichwörter: Mindestmenge, stationäre Versorgung, Krankenhaus, Deutschland