Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - PD266
DOI: 10.1055/s-0034-1374437

Zuständigkeit in der ambulanten Versorgung von Herzinsuffizienzpatienten: Patientenwege und regionale Versorgungsräume

D Koller 1, L Sundmacher 1
  • 1Ludwig-Maximilians-Universität München, FB Health Services Management, München, Deutschland

Hintergrund: Die ambulante Versorgung stellt die erste Anlaufstelle für Versicherte dar. Während Bürger nach §76 SGB V zwar einen Hausarzt wählen sollen, gibt es real keine klare Zuständigkeit im ambulanten Sektor, was im Hinblick auf ein umfassendes Case Management allerdings hoch relevant ist. Ziel dieser Studie ist es anhand von Herzinsuffizienz (HI)-Patienten darzustellen, wer von einer hausärztlichen Praxis versorgt wird und welche weiteren Versorger beteiligt sind. Dazu soll das Versorgungsgeschehen räumlich dargestellt werden. Diese empirischen Räume werden mit administrativen Grenzen bzw. der Grenzen der Bedarfsplanung verglichen.

Methode: Auf Basis von Kassendaten wurden für 2010 HI Patienten analysiert. Für jeden Patienten wurden alle ambulanten Kontakte ausgewertet, um die Praxis zu identifizieren, die zuständig ist. Für diese Praxen werden Versorgungsräume definiert, um Patientenwege und regionales Versorgungsgeschehen approximieren zu können. Die Patienten werden über Postleitzahl lokalisiert. Eine klare Zuordnung zu einer Praxis ist oft schwer, deswegen wurden alle ambulante wie stationäre Kontakte einbezogen, um das komplexe Versorgungsgeschehen darzustellen.

Ergebnisse: Die Kohorte umfasst über 1,5 Mio. HI Patienten. Die hier dargestellten Ergebnisse stützen sich auf eine Stichprobe, die Ergebnisse der Gesamtkohorte werden zum DKVF aufbereitet sein. Die 500.000 Patienten hatten 2010 durchschnittlich 27 ambulante Kontakte, davon 15 zu Hausärzten. Die Zuordnung zu einer spezifischen (Haus-)Arztpraxis gestaltete sich als komplex. Die regionalen Versorgungsmuster sind sehr divers, es fallen vor allem große Stadt-Land-Unterschiede auf.

Diskussion: Um für Qualität in der ambulanten Versorgung zu sorgen und ein Case Management für Patienten zu gewährleisten, muss gezeigt werden, wer für die Versorgung zuständig ist. Um mögliche Inkonsistenzen – ambulant wie sektorübergreifend – identifizieren zu können ist eine regionale Betrachtung von Versorgung unabdingbar.