Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - PD286
DOI: 10.1055/s-0034-1374457

10 Jahre Externe Qualitätssicherung gemäß §137 SGB V. Ergebnisse eines Universitätsklinikums

T Petzold 1, 2, J Schmitt 2, M Eberlein-Gonska 1
  • 1Zentralbereich Qualitäts- und Medizinisches Risikomanagement, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Dresden, Deutschland
  • 2Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Dresden, Deutschland

Hintergrund: Die externe Qualitätssicherung gemäß §137 SGB V (EQS) ist eine in Deutschland seit vielen Jahren etablierte Methode zur Qualitätssicherung der stationären Patientenversorgung. Der flächendeckende Ansatz ist dabei einmalig im europäischen Vergleich. Neben dem gesetzgeberischen Auftrag fordern auch die Kostenträger diese Form externer Qualitätskontrolle, um einen qualitätsorientierten Wettbewerb zwischen den Kliniken für die Patienten zu erzielen. Seit der verbindlichen Einführung im Jahr 2001 wird der Nutzen dieser Erhebung insbesondere durch die Leistungserbringer kritisch hinterfragt.

Methode: Die Untersuchung basiert auf allen Patienten des Universitätsklinikums Dresden, bei denen im Zeitraum 2003 bis 2012 ein Qualitätssicherungsbogen gemäß §137 SGB V dokumentiert werden musste (n = 52.548). Die Dokumentation dieser Bögen erfolgte durch geschultes Personal. Es erfolgte eine deskriptive Analyse der Qualitätssicherungsbögen mit Erfassung der Erhebungsdauer.

Ergebnisse: 11 der insgesamt 181 statistischen Auffälligkeiten wurden durch die Facharbeitsgruppen des Instituts für Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen sowie der Projektgeschäftsstelle Qualitätssicherung an der Sächsischen Landesärztekammer als qualitativ auffällig eingestuft. Bei den verbleibenden handelt es sich um statistische Auffälligkeiten oder Dokumentationsfehler. Der gesamte Dokumentationsaufwand umfasst ca. 1.675 Arbeitstage.

Diskussion: Die Ergebnisse können im Hinblick auf die Qualität der Patientenversorgung als positiv gewertet werden, da nur eine geringe Anzahl qualitativer Auffälligkeiten besteht. Die Mehrzahl der statistischen Auffälligkeiten beruht auf Dokumentationsfehlern bzw. in der Erhebung befindlichen Fehlern, die keinen medizinischen Hintergrund aufweisen. Der Nachweis eines tatsächlichen Nutzens für die Verbesserung der medizinischen Behandlungsqualität ist hinsichtlich der Daten der externen Qualitätssicherung gemäß §137 SGB V nur eingeschränkt möglich.