Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - PD321
DOI: 10.1055/s-0034-1374491

Erhalten auch ältere, nicht mehr erwerbstätige Rehabilitanden nach Schlaganfall in der Phase D therapeutische Leistungen gemäß der Vorgaben der Reha-Therapiestandards der Deutschen Rentenversicherung (DRV)?

B Röhrig 1, S Linck-Eleftheriadis 1, K Freidel 1, M Nosper 1
  • 1Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz, Alzey, Deutschland

Fragestellung: Ziel war es, festzustellen, ob die Reha-Therapiestandards nach den Vorgaben der Deutsche Rentenversicherung (DRV) für Schlaganfallpatienten in der Phase D [1] auch bei älteren, nicht mehr erwerbstätigen Rehabilitanden in Leistungsträgerschaft einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) umgesetzt werden.

Methodik: Die Rehabilitationsverläufe nach Schlaganfall in der Phase D aus 7 stationären neurologischen Rehabilitationseinrichtungen in 5 Bundesländern von 01.07.2010 bis 30.06.2013 wurden analysiert (Träger: Techniker Krankenkasse). Mittels der vom MDK entwickelten Software EVA-Reha® wurden KTL-Daten (Klassifikation therapeutischer Leistungen [2]) in der Logik der vorgegebenen Therapiestandards (ETM = evidenzbasierte Therapiemodule) aufsummiert. Die Vorgaben der Therapiestandards betreffen die Therapiedichte je ETM und den Anteil der Rehabilitanden, bei denen die Therapiedichte erwartet wird. Die Zuordnung zur neurologischen Phase D erfolgte mittels SINGER Assessment [3, 4].

Ergebnisse: Die Daten von 744 Patienten wurden analysiert: Rehadauer: 24,2 Tage, 75,7% Anschlussrehabilitationen, 59,8% Männer und 71,7 Jahre alt.

ETM 01 Bewegungstherapie: 95,2% (ETM Zielvorgabe: 80%) der Rehabilitanden erreichten die Therapiedichte von 180 Minuten/Woche.

ETM 02 Alltagstraining: Mit 66,0% (Vorgabe: 80%) wurde die DRV-Vorgabe von 150 Minuten/Reha nicht erreicht.

ETM 04 Kognitive Therapie: Obwohl 55,8% die definierten Leistungen erhalten, erreichten nur 22,4% (Vorgabe: 80%) eine Therapiedichte von 60 Minuten/Woche.

Schlussfolgerung: Therapiestandards in der Rehabilitation sind grundsätzlich geeignet, die Therapieintensität zu vereinheitlichen und transparent zu dokumentieren. Die bestehenden Reha-Therapiestandards der DRV können nicht uneingeschränkt auf ältere Rehabilitanden übertragen werden. Bei der Festlegung der Therapieintensität älterer Rehabilitanden muss deren Gesundheitsstatus und psychophysische Belastbarkeit berücksichtigt werden.