Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - PD325
DOI: 10.1055/s-0034-1374495

Subjektive Einschätzung von Rehabilitationsmaßnahmen – spiegeln sich Hausarzt- und Rehabilitandenurteil in objektiven Daten wieder

S Jankowiak 1, R Kaluscha 1, G Krischak 1
  • 1Institut für Rehabilitationsmedizinische Forschung an der Universität Ulm, Bad Buchau, Deutschland

Fragestellung: In einem Modellprojekt erprobt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV-BW) gemeinsam mit dem Hausärzteverband Baden-Württemberg (HVBW) eine intensivierte Einbindung der Hausärzte in den Rehabilitationsprozess, insbesondere in die nötige Nachsorge ihrer Patienten. Dabei stehen Informationen zum Rehabilitationsergebnis aus drei verschiedenen Quellen zur Verfügung: einerseits schätzen Hausärzte und Rehabilitanden den Rehabilitationserfolg aus ihrer Sicht ein. Andererseits können mittels anonymisierter Routinedaten der Rentenversicherung Angaben zur beruflichen Wiedereingliederung betrachtet werden. Dabei besteht die Frage, inwiefern die jeweilige subjektive Einschätzung mit den objektiven Informationen konkludent ist.

Methodik: Die erhobenen Angaben wurden über ein Pseudonym mit den Routinedaten der Rentenversicherung zusammengeführt. Die Wiedereingliederung wurde anhand der Differenz aus den Sozialversicherungsbeiträgen im Vor- und Folgejahr der Rehabilitation ermittelt. Der Einschätzung des Hausarztes und des Rehabilitanden wurde dann die Veränderung der Beitragszahlung gegenübergestellt.

Ergebnisse: Unmittelbar nach der Rehabilitation beurteilen ¾ der Hausärzte die Rehabilitation als ausgezeichnet bis gut. 12 Monate nach der Rehabilitation gaben von den Rehabilitanden 58% an, die Maßnahme habe ihnen viel bis sehr viel geholfen. Die Beitragszahlung sinkt im Jahr nach der Rehabilitation (zunächst) ab, da z.B. eine stufenweise Wiedereingliederung erfolgt oder Arbeitslosigkeit bzw. Berentung eintritt. Der Rückgang der Beiträge ist aber umso stärker, je schlechter der Hausarzt bzw. der Rehabilitand das Rehabilitationsergebnis einschätzt.

Schlussfolgerung: Sowohl die unmittelbar nach der Rehabilitation erfolgte Beurteilung des Rehabilitationsergebnisses durch den Hausarzt als auch die retrospektive Beurteilung des Ergebnisses durch den Rehabilitanden spiegeln sich in den objektiven Daten, d.h. im Erwerbsstatus wider.