Gesundheitswesen 2014; 76 - A70
DOI: 10.1055/s-0034-1386920

Unterschiede im Verordnungsverhalten ärztlicher Teilnehmer an einer Continuing Medical Education (CME)-Maßnahme im Rahmen des Disease Management Programms (DMP) Asthma bronchiale in Nordrhein

B Hagen 1, A Weber 1, S Groos 1, J Kretschmann 1, L Altenhofen 2
  • 1Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland, Köln
  • 2Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland, Berlin

Hintergrund und Fragestellung: Ende des ersten Halbjahr 2010 wurde bezüglich der Veröffentlichung einer neuen Version der nationalen Versorgungsleitlinie Asthma den interessierten teilnehmenden Ärzten des DMP Asthma bronchiale über einen Zusatzbericht des halbjährlich ausgesandten Feedbackberichts eine Teilnahme an einer „Continuing Medical Education (CME)“-Maßnahme ermöglicht. Diese Zusatzberichte werden von der nordrheinischen Ärztekammer als zertifizierte Fortbildungsmaßnahme anerkannt. Somit entsprechen teilnehmende DMP-Ärzte der vorgeschriebenen Fortbildungspflicht. Wir untersuchen, ob sich die Ärzte, von denen wir einen Rückmeldebogen bezüglich des implementierten CME-Artikels erhalten haben, im Vergleich zu Nicht-CME-Teilnehmern hinsichtlich des asthmabezogenen Verordnungsverhaltens signifikant unterscheiden.

Stichprobe und Methoden: Von 2.293, im Rahmen des Feedback-Berichtesversandten Zusatzberichten haben 142 Ärzte (Rücklaufquote 6,2%) durch die Rücksendung des Fragebogens an der CME-Maßnahme partizipiert. Betrachtet wird für erwachsene Patienten mit einer täglichen Asthmasymptomatik die Verordnung von schnellwirksamen Beta-II-Sympathomimetika (SABA) bei Bedarf bzw. langwirksamen Beta-II-Sympathomimetika (LABA) sowie inhalativen Glukokortikosteroiden als Dauermedikation (ICS) in einem Zeitintervall von fünf Jahren im Längsschnitt. Um mögliche Veränderungen abzubilden, wird halbjahresbezogen der Zeitraum eineinhalb Jahre vor sowie zwei Jahre nach der Versendung des CME beobachtet. Um eine Verzerrung durch potenzielle Confounder zu vermeiden, wurden zusätzliche multivariate Modelle zur jeweiligen medikamentösen Verordnung unter Kontrolle von Alter, Geschlecht, fachärztlicher Betreuung und Asthmakontrolle zum Ende des Beobachtungszeitraums berechnet.

Ergebnisse: Im Halbjahr vor Versand der CME-Berichte (erstes Halbjahr 2010) wird 4.771 (69,6%) der betrachteten Patienten SABA verordnet. Im zweiten Halbjahr 2012 liegt die Rate der erwachsenen Patienten mit täglicher Asthmasymptomatik mit einer SABA-Verordnung bei 78,6% für CME-Teilnehmer bzw. bei 71% für Nicht-CME-Teilnehmer.

Hinsichtlich ICS zeigen sich unter den CME-Teilnehmern ähnliche Unterschiede im Verordnungsverhalten (Zunahme von 66,6% 2010/1 auf 73,9% mit CME bzw. Rückgang auf 65,4% ohne CME 2012/2). Logistische Regressionsanalysen zur Erreichung einer Verordnungsrate von 70% mit ICS bzw. 80% mit SABA bestätigen den Einfluss der Teilnahme an der CME-Maßnahme zur Verordnung der jeweiligen Medikation (80% SABA: OR 1,5 [1,3 – 1,8]; 70% ICS: OR 1,4 [1,3 – 1,6]). Weitere Analysen weisen darauf hin, dass am CME teilnehmende Ärzte bereits vor CME-Versand andere Verordnungsmuster aufweisen.

Diskussion: Die Ergebnisse weisen auf deutliche Unterschiede im Verordnungsverhalten der teilnehmenden DMP-Ärzte hin. Die Patienten von Teilnehmern an der CME-Maßnahme bekommen deutlich häufiger SABA und ICS verordnet. Allerdings scheinen die Unterschiede nicht vollständig auf die CME-Teilnahme zurückzuführen zu sein, denn es zeigen sich auch im Zeitraum vor der CME-Maßnahme unterschiedliche Verordnungsmuster in den einzelnen Gruppen. Vermutlich handelt es sich bei den CME-Teilnehmern um eine spezifische Gruppe von Ärzten mit einem besonders ausgeprägten Interesse an dem Themenkomplex der Atemwegs- und Lungenerkrankungen. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass auch die Ärzte, von denen wir keinen Rückmeldebogen erhalten haben, die im Rahmen der CME-Maßnahme vermittelten Informationen zur Kenntnis genommen oder sich vorher per Eigeninitiative über die veränderten Empfehlungen bezüglich der Pharmakotherapie in der nationalen Versorgungsleitlinie informiert haben können.