Gesundheitswesen 2014; 76 - A205
DOI: 10.1055/s-0034-1387055

Wie wünschen sich die Rehabilitand(inn)en den Reha-Entlassungsbericht?

H Vogel 1, C Braun 2, C Escher 2, M Reuss-Borst 3, H Faller 2
  • 1Universität Würzburg, Würzburg
  • 2Universität Würzburg, Abteilung Medizinische Psychologie, Würzburg
  • 3Rehabilitationsklinik Am Kurpark der DRV Baden-Württemberg, Bad Kissingen

Hintergrund: Ziel der medizinischen Rehabilitation ist die längerfristige Veränderung von Lebensstil und Gesundheitsverhalten der Rehabilitand/innen. Dazu dienen die ärztlichen und therapeutischen Beratungsgespräche sowie die Patientenschulungen. Eine Verstetigung von Rehabilitationsempfehlungen kann insbesondere auch durch den die Reha-Entlassungsbericht erreicht werden. Er fassen in schriftlicher Form die Reha-Diagnose/n, die Rehabilitationsziele und den bisher erreichten Stand zusammen und sollte auch strukturierte Empfehlungen für die weitere Förderung der gesundheitlichen Stabilisierung und der beruflichen Wiedereingliederung erlauben (Nachsorgeempfehlungen; vgl. [2]). Er kann damit auch zu einem wichtigen Mittel der Vernetzung mit Maßnahmen der Gesundheitsversorgung im Anschluss an die Reha werden, indem er den Rehabilitanden in die Lage versetzt, sich selbst um die empfohlenen weiterführenden Maßnahmen zu bemühen bzw. die Empfehlungen umzusetzen [3]. Das vorliegende Projekt verfolgte deshalb das Ziel zu klären, welche Erwartungen Rehabilitanden selbst an die Reha-Entlassungsberichte haben und wie weit Reha-Entlassungsberichte derzeit diesen Erwartungen gerecht werden.

Methode: In einer Rehabilitationsklinik für onkologische und orthopädische Patient/innen der DRV Baden-Württemberg wurden im August 2012 zunächst 6 Focusgruppen mit insgesamt 27 Patient/innen beider Indikationen durchgeführt. Es wurden Leitfaden-orientierte, halbstrukturierte Gruppeninterviews durchgeführt, die sich auf die Kenntnis von Zweck, Struktur und Inhalten des Reha-Entlassungsberichtes bezogen sowie die Erwartungen der Patient/innen an ihren eigenen Entlassungsbericht eruieren sollten. Alle befragten Patienten hatten Interesse geäußert den Reha-Entlassungsbericht auch selbst zu erhalten. Etwa zwei Monate nach Abschluss ihrer Reha-Maßnahmen wurden die Rehabilitand/innen (die alle vorher ihr entsprechendes Einverständnis gegeben hatten) zu Hause angerufen und Leitfaden-orientiert danach befragt, ob sie den eigenen Entlassungsbericht erhalten haben, wie weit sie ihn verstanden haben und ob er ihren (zuvor geäußerten) Erwartungen entsprach.

Ergebnisse: Nur etwa 50% der angesprochenen Rehabilitand/innen waren bereit, an einer Focusgruppe teilzunehmen, nur sehr wenige konnten über bisherige Erfahrungen mit Entlassungsbriefen berichten. Sie hatten zumeist auch keine näheren Vorstellungen über die Inhalte des Reha-Entlassungsberichtes. Das derzeit vorliegende Gliederungskonzept [2] schien für die Befragten durchaus überzeugend; dabei erwarteten sich erwerbsfähige Rehabilitand/innen insbesondere auch Hinweise zur beruflichen (Wieder-)eingliederung und eszeigte sich ein ausgesprochenes Interesse an Empfehlungen zur Weiterbehandlung/Nachsorge. Keinem der Teilnehmer/innen war bewusst, dass der Entlassungsbericht (im Prinzip) nur für die Rentenversicherung geschrieben wird und nur dann an weiterbehandelnde Ärzte und sie selbst geschickt wird, wenn sie selbst das ausdrücklich per Unterschrift erlauben. Für die nachgehenden Telefoninterviews konnten ca. 2/3 der Focusgruppenteilnehmer/innen erreicht werden. In diesen Interviews wurde die Verständlichkeit der Briefe überwiegend mindestens „befriedigend“ bewertet, die Länge wurde unterschiedlich bewertet. Einige Befragte äußerten sich verwundert über sehr persönliche Daten, die sie in den Entlassungsberichten über sich lasen. Die Empfehlungen zur Nachsorge fanden sie aber häufig nicht ausreichend ausführlich dargestellt.

Diskussion: Die vorliegende Studie hat zunächst explorativen Charakter, in der Interpretation sind Einschränkungen der Repräsentativität und damit der Verallgemeinerbarkeit zu berücksichtigen. Jedoch zeigen sich bereits wichtige Anregungen, die bei der Weiterentwicklung des Konzeptes des Reha-Entlassungsberichtes [1] berücksichtigt werden sollen – neben der Leser/innenfreundlichkeit (Verständlichkeit) betrifft dies auch die Schwerpunktsetzung bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung und die Umsetzungsorientierung bzw. Empfehlungen zur Weiterführung und Nachsorge.