Geburtshilfe Frauenheilkd 2014; 74 - PO_Geb01_01
DOI: 10.1055/s-0034-1388025

Anwendung und Dosierung von Misoprostol zur Geburtseinleitung: Deutschland 2013 und im internationalen Vergleich

TW Goecke 1, F Voigt 1, N Maass 1, W Rath 2
  • 1Universitätsklinikum der RWTH, Universitäts-Frauenklinik, Aachen, Germany
  • 2Medizinische Fakultät der RWTH, Aachen, Germany

Zielsetzung: Ziel dieser Arbeit war eine Standortbestimmung zum Einsatz von Misoprostol an deutschen Geburtskliniken sowie Abgleich der Daten mit den Dosis-Empfehlungen der WHO, ACOG, SCOG, RCOG und DGGG.

Methodik: Von Mai-Juli 2013 wurde eine deutschlandweite Befragung aller geburtshilflichen Kliniken (n = 738) zum Einsatz von Misoprostol in der Geburtsmedizin mittels Fragebogen durchgeführt.

Ergebnisse: Von den angeschriebenen Kliniken haben 69% (n = 542) geantwortet, davon setzen 66% (n = 355) Misoprostol zur Geburtseinleitung ein. Kliniken mit einer hohen Einleiterate (≥30%) setzten signifikant häufiger Misoprostol ein als Kliniken mit einer Rate < 30% (p = 0,01). Die häufigste Applikationsform ist die Tablette (p.o.) (91%; n = 322). In Deutschland gibt es mindestens 42 unterschiedliche Schemata, das Häufigste (50 µg p.o./4h, steigern auf 100 µg) kommt in 138 Kliniken (39%) zur Anwendung. Keine Klinik hält sich an das von der DGGG vorgegebene Schema: 25 µg vaginal 74 – 6h; (AWMF 015/031 (S1), 2010, aktuell in Überarbeitung), wobei 25% der Kliniken dies angaben. 26% der Kliniken gaben an, sich an die WHO-Empfehlungen zu halten, nur 1 Klinik setzt Misoprostol tatsächlich so ein. Das Schema der Kanadier (SCOG) wenden 20 Kliniken an (5,7%): 50 µg p.o./4h.

Diskussion: Misoprostol wird in Deutschland von der Mehrheit der Kliniken zur Geburtseinleitung eingesetzt, aber in keiner Klinik so wie von der DGGG empfohlen. Dies ist möglicherweise dem breiten Spektrum an internationalen Empfehlungen geschuldet. Im internationalen Vergleich werden in Deutschland zu hohe Dosen Misoprostol verabreicht. Wünschenswert wäre eine literatur- und praxisangepasste Empfehlung der DGGG im Rahmen der neuen Leitlinie.