physiopraxis 2014; 12(11/12): 14-19
DOI: 10.1055/s-0034-1396537
physiopolitik
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28 November 2014 (online)

Gkv-Versorgungsstärkungsgesetz – Praxissoftware für Ärzte soll fehlerhafte Heilmittelverordnungen verhindern

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Abb.: S_L/shutterstock.com

Auf 141 Seiten hat die Bundesregierung Maßnahmen beschrieben, wie sie die ambulante Gesundheitsversorgung weiterentwickeln möchte. Dieser Referentenentwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wird von den Physiotherapieverbänden IFK, ZVK und VPT nach erster Sichtung größtenteils als positiv bewertet. Sie begrüßen vor allem, dass unberechtigten Rezeptabsetzungen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Nach dem Entwurf soll es für Arztpraxen eine Software geben, damit diese die Heilmittelverordnungen nicht mehr lücken- oder fehlerhaft ausstellen können. Die Einführung ist zum 1. August 2016 angedacht. Zudem sollen die Kassen nicht mehr alleine bestimmen, welche Pflichtangaben die Verordnung haben muss und wie mit fehlerhaften Rezepten umgegangen wird. Künftig sollen dies der GKVSpitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelverbände gemeinsam über die Rahmenempfehlungen regeln.

Erwähnenswert aus dem Entwurf fanden die Physiotherapieverbände zudem:

  • > Wird ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen, soll der Krankenhausarzt Heilmittel für einen Zeitraum von sieben Tagen verordnen können. Das soll die Anschlussbehandlung sicherstellen. Doch der ZVK hegt Zweifel, ob diese kurze Frist ausreicht.

  • > Die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte soll von Bundes- auf Landesebene verlegt werden. Kassenärztliche Vereinigungen und regionale Krankenkassen vereinbaren dann Art und Umfang der Regressprüfung.

  • > Für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen sollen medizinische Behandlungszentren geschaffen werden, ähnlich den sozialpädiatrischen Zentren.

Die Einführung des Direktzugangs steht laut IFK nicht im Entwurf, ebenso wenig die Abschaffung der Grundlohnsummenbindung der Heilmittelvergütung.

Der Entwurf muss noch Bundestag und -rat passieren und soll Mitte 2015 in Kraft treten. Dann wird sich zeigen, ob die veränderte Wirtschaftlichkeitsprüfung die Regress-Angst der Ärzte wirklich mildern wird.

ba

52% der …

… Deutschen sind für eine „Anti-Stress- Verordnung“. Das zeigte eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Viele fühlen sich durch E-Mails und Anrufe nach Feierabend belastet.

ba

Urteil

Keine Kostenrückerstattung bei nicht bestandener Prüfung

Eine Teilnehmerin besuchte am McKenzie Institut D/A/CH die Kurse A–D, bestand jedoch nicht die Prüfung. Vermutlich hat dies die Therapeutin so geärgert, dass sie deshalb gegen das McKenzie Institut klagte. Sie wollte die Ausgaben für Kurse, Übernachtung, Reisen und Verpflegung erstattet haben. Das Amtsgericht Kaufbeuren wies nun die Klage zurück: Für ein solches Zahlungsverlangen gebe es im deutschen Recht keine Grundlage. Zudem könne man dem McKenzie Institut kein Fehlverhalten vorwerfen.

ba