Der Klinikarzt 2014; 43(12): 556-557
DOI: 10.1055/s-0034-1399786
Medizin & Management
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

AOP-Vertrag   Kliniken müssen sich an Versorgungsauftrag halten

Isabel Häser
Further Information

Publication History

Publication Date:
29 December 2014 (online)

Zusammenfassung

Das Bundessozialgericht (BSG) stellte mit Urteil vom 01.07.2014 (Az.: B 1 KR 1/13 R) fest, dass Krankenhäuser die Öffnung ihres Leistungsspektrums durch § 115b SGB V (AOP-Vertrag) nicht dazu nutzen dürfen, weitere ambulante Leistungen abzurechnen, die mit ihnen vergleichbare konkurrierende niedergelassene Fachärzte unter Beachtung ihrer Fachgebietsgrenzen nicht erbringen dürften.