Pneumologie 2015; 69 - P444
DOI: 10.1055/s-0035-1544836

Zusammenhang zwischen Lungenfunktionsparametern und Rechtsherzbelastung bei idiopathischer Lungenfibrose – Falluntersuchung an 103 Patienten

B Hennig 1, S Müller 1, T Hochgreef 1, S Grönke 1, K Frank 1
  • 1Klinik III für Innere Medizin, Herzzentrum der Uniklinik Köln

Die idiopathische Lungenfibrose (IPF) entwickelt je nach Schweregrad eine kardiale Mitbeteiligung. Es ist jedoch unklar, inwieweit Lungenfunktionsparameter bei milden Formen der Lungenfibrose mit dem Grad der Rechtsherzbelastung in Zusammenhang stehen und damit als indirekte Indikatoren für eine Rechtsherzbelastung herangezogen werden können.

Ziel der Untersuchung war es, die Korrelation zwischen der Lungenfunktion und den Rechtsherzbelastungsparametern bei einem Kollektiv von Patienten mit IPF zu untersuchen.

Es wurde eine retrospektive Untersuchung von 103 Patienten mit IPF über einen Zeitraum von 9 Jahren (von 2004 bis 2013) durchgeführt. Die Lungenfunktionsparameter (FEV1, FVC, DLCO/VA, DLCOc/VA, DLCO-SB, DLCOc-SB, TLC-SB, RV-SB, RV% TLC-SB, pO2, pCO2) wurden mit den in der Echokardiographie ermittelten Rechtsherzbelastungsparametern (ΔPmax über der Trikuspidalklappe, RV-Durchmesser, TAPSE) sowie den Hämoglobin-Werten korreliert.

Insgesamt zeigten sich für die meisten Parameter (FEV1, FVC, TLC-SB, RV-SB, RV% TLC-SB, pO2, pCO2) keine relevanten Korrelationen (r2 ≤ 0,2).

Lediglich für die DLCO-SB und DLCOc-SB bezogen auf ΔPm a x sowie die DLCO/VA und DLCOc/VA bezogen auf ΔPm a x zeigten sich beginnend positive Korrelationen (r2 ≥ 0,2), sodass die zunehmende Diffusionskapazitätseinschränkung mit als Maß für eine relevante bzw. beginnende Rechtsherzbelastung herangezogen werden kann.

Bei höhergradiger Einschränkung der Diffusionskapazität (DLCO-SB, DLCOc-SB, DLCO/VA und DLCOc/VA,) zeigt sich eine relevante Rechtsherzbelastung. Bei schweren Einschränkungen der Diffusionskapazität sollten daher zwingend eine Echokardiographie und fakultativ eine Rechtsherzkatheteruntersuchung durchgeführt werden, um das Vorliegen einer Rechtsherzbelastung zu klären.