Zusammenfassung
Physiotherapeuten sind unstrittig mit den beruflichen Einnahmen aus dieser
Tätigkeit als freiberufliche Selbstständige steuerlich zu behandeln. Was
passiert jedoch, wenn neben den physiotherapeutischen Einnahmen auch andere
Einnahmen erzielt werden? Hier wurden nun höchstrichterliche
Bagatellgrenzen aufgestellt, erläutert Steuerberater Andreas M.
Bartsch.