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Der Klinikarzt 2015; 44(10): 430
DOI: 10.1055/s-0035-1566174
DOI: 10.1055/s-0035-1566174
Magazin
Neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung – Implantatpass für jeden operierten Patienten
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
04. November 2015 (online)
Seit dem 1. Oktober 2015 ist eine Gesetzesänderung für Implantate in Kraft. Gemäß der neuen Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen Kliniken ab sofort jedem Betroffenen nach der Operation einen Implantatpass aushändigen. Somit soll die Patientensicherheit weiter verbessert werden. Die Qualität des künstlichen Gelenkersatzes wird hierzulande durch das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) erfasst und hat sich durch das Zertifizierungsverfahren für behandelnde Kliniken, EndoCert, bereits deutlich verbessert.