Geburtshilfe Frauenheilkd 2016; 76 - A13
DOI: 10.1055/s-0036-1571410

Social freezing: reproduktionsmedizinische, psychische, ethische und juristische Aspekte

H Kentenich 1
  • 1Fertility Center Berlin

Die Debatte um das Einfrieren von Eizellen aus nicht medizinischen Gründen (Social freezing) wurde durch mehrere Internetkonzerne aktualisiert, die ihren Mitarbeiterinnen das Einfrieren von Eizellen bezahlen wollen, um sie auf diesem Weg zusätzlich an den Arbeitgeber zu binden. Medizinisch bestehen viele Erfahrungen zur Kryokonservierung von Spermien, Eizellen, Vorkernstadien, Embryonen, Hodengewebe und Eierstockgewebe. Unter anderem auch durch das Fertiprotekt-Programm für Patientinnen mit schwerwiegenden – z.B. Krebserkrankungen. Das Einfrieren aus nicht medizinischen Gründen (Social freezing) wird zunehmend mehr angefragt, wobei man die Vor- und Nachteile diskutieren sollte. Grundsätzlich ist es der autonomen Entscheidung der Frau überlassen, wenn sie sich Eizellen aus nicht medizinischen Gründen im Rahmen ihrer persönlichen Lebensplanung einfrieren lassen will. Oft ist dies aber nicht notwendig, weil die Schwangerschaftsprognose einer 25-jährigen Frau sich nicht wesentlich von einer 35-jährigen Frau unterscheidet. Insofern läuft dieses Verfahren Gefahr, zu häufig (auch aus finanziellen Erwägungen) eingesetzt zu werden. Auf der anderen Seite ist dieses Verfahren medizinisch mit der Kryokonservierungsmethode der Vitrifikation mittlerweile so ausgereift, dass es Frauen angeboten werden kann. Nach Einfrieren von etwa 15 Eizellen würde die spätere Chance auf eine Geburt deutlich erhöht sein. Ethisch wären alle Vor- und Nachteile des Verfahrens zu diskutieren. Juristisch ist zu erwägen, dass oft alleinstehende Frauen das Einfrieren ihrer eigenen Eizellen wünschen, weil sie keinen Partner haben, so dass sie später eventuell auch nur über eine Samenspende schwanger werden könnten. Hier gilt es, juristische und familienrechtliche Aspekte zu diskutieren.