Brandmeldeanlagen müssen im Ernstfall Kettenreaktionen verschiedenster Vorgänge auslösen:
Aufzüge in die Ruheposition fahren, Brandabschnittstüren schließen, Alarmierungsanlagen
aktivieren, … Mit einer Wirkprinzipprüfung gilt es künftig durch Prüfsachverständige
nachzuweisen, dass dieses sicherheitstechnische Zusammenspiel funktioniert.