Gesundheitswesen 2016; 78 - P55
DOI: 10.1055/s-0036-1578953

Was bringt die gesetzliche Verpflichtung der Impfbuchvorlage bei der Schuleingangsuntersuchung und anderen schulischen Impfberatungen? Evaluation der Impfbuchvorlagepflicht in Bayern

G Hölscher 1, M Ludwig 2, T Schneider 1, C Klinc 3, R Fischer 3, R Schulz 1, W Hierl 3, B Liebl 1, U Nennstiel-Ratzel 1
  • 1Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Oberschleißheim
  • 2Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Erlangen
  • 3Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, München

Hintergrund: Im Rahmen der Bayerischen Impfstrategie wurde zum 1.1.2013 eine zunächst auf drei Jahre befristete Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (Art. 14 Abs. 5 Satz 8 GDVG) eingeführt: Demnach sind alle Personensorgeberechtigten verpflichtet, vorhandene Impfdokumente der Kinder bei der Schuleingangsuntersuchung (SEU) und bei weiteren schulischen Impfberatungen vorzulegen. Ziel der gesetzlichen Verpflichtung ist, möglichst alle Kinder und deren Eltern mit einer gezielteren Impfberatung zu erreichen, mehr fehlende Impfungen nachholen zu lassen, die Impfquoten dadurch zu verbessern und nicht zuletzt eine validere Datenbasis zu schaffen.

Methoden: Die SEU und die Impfbuchdurchsicht in den 6. Klassen werden von Mitarbeitern der 76 bayerischen Gesundheitsämter durchgeführt. Die anonymen und im Fall der Impfbuchdurchsicht auf Landkreisebene aggregierten Daten werden ans LGL übermittelt und dort ausgewertet. Der Untersuchungsjahrgang 2013/14 ist der erste vollständige Jahrgang, bei dem die Impfbuchvorlagepflicht zur Anwendung kam. Zur Evaluation der Impfbuchvorlagepflicht wird die Impfbuchvorlagerate dieses Untersuchungsjahres mit den Ergebnissen der beiden Vorjahre verglichen. Ergebnisse: Bei der schon immer verpflichtenden SEU lässt sich seit Einführung der Impfbuchvorlagepflicht eine ansteigende Tendenz der Impfbuchvorlagerate erkennen (2011/2012: 91,8%, 2012/2013: 92,3%, 2013/2014: 92,9%). Die Ergebnisse aus der Impfbuchdurchsicht in den 6. Klassen zeigen innerhalb von zwei Jahren einen Anstieg der Impfbuchvorlagerate um 20 Prozentpunkte (2011/12: 54,2%, 2012/13: 64,4%, 2013/14: 74,6%). Ausblick: Die positive Evaluation der Impfbuchvorlagepflicht hat dazu geführt, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Impfbuchvorlage bei der Schuleingangsuntersuchung und anderen schulischen Impfberatungen unbefristet fortgeführt wird. Die entsprechende Gesetzesänderung trat zum 1.11.2015 in Kraft.