Rofo 2016; 188 - Highlight101_5
DOI: 10.1055/s-0036-1581217

Bildgebung und Interventionen im Schlichtungsstellenverfahren

K Kols 1, T Bernhardt 2
  • 1Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen, der norddeutschen Ärztekammern, Hannover
  • 2Vinzenzkrankenhaus Hannover, Radiologie, Hannover

Kurzfassung:

Der Ablauf des Schlichtungsverfahrens der Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern, die für die Bewertung medizinischer Behandlungen in zehn Bundesländern zuständig ist, wird dargestellt und die Vorteile des schriftlichen Verfahrens für Patienten und Ärzte gegenüber einem Gerichtsverfahren vorgestellt. 2015 sind dort insgesamt 4.290 Anträge eingegangen. Der Anteil der im Jahr 2015 entschiedenen rein radiol. Fälle (ohne Teilgebietsradiologie und Strahlentherapie) beträgt 52, von denen 36,5% dem stationären und 63,5% dem ambulanten Bereich zugeordnet wurden. Die Ärzte und Juristen der Schlichtungsstelle treffen sich monatlich zur internen/externen Schulung mit Fallbesprechung, so dass eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und ein Austausch ständig gewährleistet werden. Im Regelfall erfolgt auch eine externe radiol. Begutachtung. Kolloquien für Gutachter, veranstaltet und inhaltlich begleitet auch von der Schlichtungsstelle, schulen diese für die Erstellung von Gutachten. Hierdurch liegt eine hohe Qualität der Gutachten vor, die kontinuierlich durch die Auswertungsstatistiken der Schlichtungsstelle evaluiert wird. Nach dem Gutachten erfolgt die Bescheiderstellung durch ein ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle (immer ein Radiologe) sowie einen Juristen mit der Befähigung zum Richteramt. 2015 wurde in 25% der entschiedenen Fälle ein haftungsbedingter Schaden festgestellt (2014: 37% und 2013: 36,5%). Der Anteil stationär vs. ambulant beträgt 54,8% zu 46,2%. Es gibt keine Hygienebeanstandungen. Projektions- und Schnittbildverfahren sowie Interventionen sind ähnlich verteilt. Im Regelfall handelt es sich bei radiol. Verfahren um Einzelfälle, bei denen reaktionspflichtige Befunde nicht erhoben wurden.

Lernziele:

Fazit: In über 90% aller Verfahren erfolgt eine Entscheidung durch die Schlichtungsstelle, die von den Beteiligten (Patient, Arzt bzw. Krankenhaus und Haftpflichtversicherer) akzeptiert wird, in aller Regel entscheiden Gerichte wie zuvor die Schlichtungsstelle.