Rofo 2016; 188 - Highlight101_6
DOI: 10.1055/s-0036-1581218

Fehler in der Radiologie aus Sicht des MDK

M Grotz 1, J Weiser 2
  • 1MDK Niedersachen und Bremen, Behandlungsfehler, Hannover
  • 2Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen, Geschäftsbereich Behandlungsfehler, Hannover

Kurzfassung:

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) unterstützen Patienten/innen im Auftrag ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei der Klärung eines Behandlungsfehlerverdachtes mit einem medizinischen Sachverständigengutachten. Zunächst wird sich in dem Vortrag mit der Rolle des MDK im Gesamtverfahren befasst. Anschließend werden allgemeine Ergebnisse der MDK-Begutachtung von vermeintlichen Behandlungsfehlern über alle Fachgebiete dargestellt. Im Jahr 2014 wurden diesbezüglich bundesweit 14.663 Fälle bearbeitet, in 4282 Fällen wurde dabei ein Fehler festgestellt. Danach wird speziell auf das Fachgebiet Radiologie eingegangen. Hier wurden im Jahr 2014 insgesamt 120 Fälle bundesweit bearbeitet, wobei in 50 Fällen ein Fehler aufgezeigt wurde. Unter dem Motto „Fehler vermeiden“ werden im zweiten Vortragsteil ausgewählte Fälle diskutiert, hier einerseits rein radiologische Fälle (z.B. Hirntumorrezidiv), andererseits auch Fälle, in denen die Radiologie mit ihrer Expertise andere Fachgebiete unterstützt (z.B. Kreuzbandruptur, Parotistumor).

Lernziele:

Fehlervermeidung