Rofo 2016; 188 - RK109_2
DOI: 10.1055/s-0036-1581225

Innerbetriebliche Personendosimetrie

R Simmler 1
  • 1Hirslanden AG, Hirslanden Medical Center, Aarau

Kurzfassung:

Rechtsgrundlage für die amtliche Personendosisüberwachung ist die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV §41 Abs. 3) und die Röntgenverordnung (RöV §35 Abs. 2). Die Umsetzung ist in der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen geregelt, in dessen Anwendungsbereich ist die Zielsetzung wie folgt formuliert ist. „Diese Richtlinie enthält die Grundsätze der Ermittlung der Körperdosis beruflich strahlenexponierter Personen bei äußerer Exposition ……Die angegebenen Grundsätze und Verfahren dienen dazu, die berufliche Strahlenexposition zu kontrollieren, insbesondere die Körperdosis zu ermitteln und den Nachweis zu führen, dass die Grenzwerte der Körperdosen (Tabelle 1) nicht überschritten worden sind. …… Die Messwerte geben auch Hinweise darauf, ob sich die Expositionsbedingungen (vgl. Kapitel 3) unerwartet verändert haben, und ermöglichen die Optimierung von Strahlenschutzmaßnahmen. Präventive Strahlenschutzaufgaben, insbesondere die Optimierung von Strahlenschutzmaßnahmen, sind nicht Gegenstand der Richtlinie. Das schließt nicht aus, dass Messwerte der Personendosis herangezogen werden, um Strahlenschutzmaßnahmen zu optimieren.“ Anhand einer Klinik mit über 1400 dosimetrisch überwachten Personen in 66 Organisationeinheiten wird die Realisierung der Anforderungen aufgezeigt und anhand von Beispielen erläutert. Insbesondere werden Auswahl und Anzahl individueller Dosimeter, Trageposition, Tragedisziplin und Konsequenzen aus den Messergebnissen diskutiert

Lernziele:

Strahlenschutz des Personals Organisation der Personendosimetrie Verwendung von Personendosimeter