Rofo 2016; 188 - Highlight301_6
DOI: 10.1055/s-0036-1581693

Klinische nicht-invasive Diagnostik – Wie begründet sind Fragestellungen an die Bildgebung?

B Kern 1
  • 1BG Klinikum Bergmannstrost Halle, Klinik für Neurochirurgie, Halle

Kurzfassung:

Während die Wahl der MRT bei degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen im Gegensatz zur Darstellung der Kostenträger aus neurochirurgischer Sicht einen echten diagnostischen Fortschritt darstellt, bringt es der Praxisalltag mit sich, dass anders als in der Nationalen Versorgungsrichtlinie 007 (Kreuzschmerz) vorgesehen, Schnittbildgebung bei degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen im Ablauf nicht vom Facharzt indiziert und mit der entsprechenden Fragestellung hinterlegt wird, sondern bereits vom Hausarzt. Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Ressourcen nach Wegfall der Großgeräteverordnung gestiegen sind. Bei Patienten mit akuten und subakuten, meist behandelbaren Kreuzschmerzen ist es tatsächlich wichtig, ohne Zeitverlust in die Diagnostik und Therapie einzusteigen, bevor psychosoziale Chronifizierungsfaktoren wirksam werden. Bei chronischen Kreuzschmerzpatienten hingegen kann die Kenntnis einer pathologischen Befundung sogar zur Chronifizierung beitragen. DIN 6827 – 5 zur Erstellung eines radiologischen Befundberichtes gibt vor, dass eine Wertung vorgeschrieben ist, eine Therapieempfehlung optional. Dem radiologischen Befundbericht in den Händen des Hausarztes kommt daher eine hohe Steuerungsfunktion zu. Werden dem Hausarzt „red flags“ erkennbar, wird der Patient häufig und nicht zuletzt durch Erleichterungen, wie im GKV-VSG vorgesehen politisch gewollt, in die Notfallaufnahmen gelenkt. Der Radiologe muss daher die physiologischen Degenerationsprozesse der Wirbelsäule und nicht zum zeitlichen Verlauf passende Bildbefunde in seiner Wertung hintenan stellen, unabhängig davon wie eindrucksvoll sie sein mögen. Andererseits sollte er die Erfahrung erwerben, den klinischen Angaben den Wert unerwarteter oder wenig raumfordernder Befunde zu zuordnen.

Lernziele:

Der Radiologe soll bei der Beantwortung auch insuffizienter Fragestellungen in Kenntnis der physiologischen Degeneration bei Wirbelsäulenerkrankungen den wahrscheinlichen pathologischen Mechanismus in den Vordergrund stellen