Rofo 2016; 188 - SP103_1
DOI: 10.1055/s-0036-1581794

Die neue EU-Richtlinie BSS (Basic Safety Standards) und ihre Folgen

H Lenzen 1
  • 1Institut für Klinische Radiologie, Medizinische Physik, Münster

Kurzfassung:

Die EU hat im Dezember 2013 eine grundlegende Sicherheitsnorm zum Schutz vor Gefahren einer Exposition durch ionisierende Strahlen verabschiedet. Diese Richtlinie 2013/59/Euratom fasst 5 ältere Richtlinien zusammen und enthält zusätzliche Regelungen, die die Mitgliedstaaten bis Februar 2018 umsetzen müssen. Deutschland hat sich entschieden, die Vorgaben in einem neuen Strahlenschutzgesetz zu verankern. Dieses wird sich anders als das weiterbestehende Atomgesetz ausschließlich auf den Strahlenschutz konzentrieren und die Bedürfnisse der Patienten deutlich stärker berücksichtigen. Der Referentenentwurf wird für Februar 2016 erwartet und die Verabschiedung im Bundestag steht für 2017 an. Die Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung werden bis 2018 durch eine rechtsstabilere Verwaltungsordnung ersetzt werden. Als Neuerungen wird die individuelle Früherkennung ergänzend zur allgemeinen Früherkennung z.B. dem Mammografiescreening in das Gesetz aufgenommen werden. Auch für dieses neue Früherkennungsverfahren wird es ohne Genehmigungsverfahren nicht gehen. Die Anforderungen werden allerdings deutlich niedriger sein. Eine Meldepflicht für besondere Ereignisse wird vermutlich ein Zentralregister nach sich ziehen. Medizinphysikexperten werden zukünftig Krankenhäuser und Praxen auch im Bereich CT und Interventionen betreuen. Dabei geht es nicht wie in der Strahlentherapie um eine Anwesenheitspflicht während der Untersuchung, sondern um Beratung, Beaufsichtigung und messtechnische Kontrollen. Hierzu hat die APT 2014 eine Bedarfsanalyse veröffentlicht und grundlegende Aufgabenkataloge entwickelt. Neu ist auch die Forderung nach einer Einrichtung zur Übertragung von Expositionsdaten in die Aufzeichnungen der Untersuchung. Zudem muss die Patientendosis ermittelt werden. Die Grenzwerte für strahlenexponierte Personen bleiben wohl mit Ausnahme der Augendosis unverändert. Letztere wird auf 20 mSv pro Jahr abgesenkt.

Lernziele:

neue Strahlenschutzgesetzgebung, MPE, Früherkennung