Geburtshilfe Frauenheilkd 2016; 76 - P103
DOI: 10.1055/s-0036-1592712

Ist der Verzicht auf die kontralaterale ingunio-femorale Lymphonodektomie bei einseitig positivem SNL-LK bei Patientinnen mit primärem Vulvakarzinom vertretbar?

AC Porn 1, T Fehm 1, M Hampl 1
  • 1Universität Düsseldorf, Frauenklinik, Düsseldorf, Deutschland

Fragestellung: Das Vulvakarzinom stellt eine Tumorentität mit deutlicher Inzidenzzunahme dar. Bei der operativen Therapie wird eine Tumorentfernung im gesunden gefordert mit möglichst Funktions- und Organerhalt. In ausgewählten Fällen wird eine Sentinel (SNL)-Lymphonodektomie (LNE) durchgeführt. Laut Leitlinien wird bis dato bei pos. SNL nur einer Seite eine beidseitige LNE gefordert. Hier stellt sich die Frage, ob eine einseitige LNE auf der SNL-positiven Seite ausreichend sicher wäre.

Methodik: Retrospektive Auswertung aller Patientinnen ab 2002, die in der Universitätsfrauenklink Düsseldorf wegen eines primären Vulvakarzinoms mittels SNL-LNE operiert wurden. Es wurden 2 Gruppen gebildet: Patientinnen mit negativem SNL ohne weitere operative Therapie und Patientinnen mit ein- oder beidseitig positivem SNL.

Ergebnisse: Insgesamt wurden 216 Frauen bei primärem Vulvakarzinom mittels SNL-LNE operiert. 40 Frauen hatten (18,5%, 40/216) positive SNL, davon 27 (12%, 27/216) einseitig, 13 (6%, 8/216) beidseitig. 19 Patientinnen erhielten eine beidseitige LNE bei nur einseitig positivem SNL. In dieser Gruppe zeigte sich in der histopathologischen Aufarbeitung der inguino-femoralen Lymphknoten bei 2 Patientinnen eine Lymphknotenmetastase der kontralateralen Seite (10,3%).

Schlussfolgerung: Aus den vorliegenden Daten muss geschlussfolgert werden, dass auch in Zukunft NICHT auf die LNE der Gegenseite bei einseitig positivem SNL -LK verzichtet werden kann. Dies entspricht der aktuellen Leitlinie. Eine Ausnahme stellen alte Patientinnen mit hohen Komorbiditäten und streng einseitig lokalisiertem Tumor nach Risikoaufklärung dar.