Geburtshilfe Frauenheilkd 2016; 76 - P565
DOI: 10.1055/s-0036-1593225

Vorkommen von MRSA, VRE und 4-MRGN unter Flüchtlingen in der Geburtshilfe: eine prospektive Fall-Kontroll-Studie

K Oelmeier de Murcia 1, B Glatz 2, S Willems 3, A Kossow 4, M Strobel 1, A Mellmann 4, F Kipp 3, R Schmitz 1, M Möllers 1
  • 1Universitätsklinik Münster, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Bereich Geburtshilfe und Pränatalmedizin, Münster, Deutschland
  • 2Universitätsklinik Münster, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Münster, Deutschland
  • 3DRK-Kliniken, Institut für Hygiene, Berlin, Deutschland
  • 4Universitätsklinik Münster, Institut für Hygiene, Münster, Deutschland

Zielsetzung: Da verlässliche epidemiologische Daten zur Prävalenz von multiresistenten Keimen aus den Herkunftsländern der Flüchtlinge fehlen, müssen die Zielländer Daten erheben, um über adäquate Hygienemaßnahmen entscheiden zu können. In dieser prospektiven Fall-Kontroll-Studie haben wir das Vorkommen von multiresistenten Keimen in einer geburtshilflichen Kohorte untersucht.

Methoden: Zwischen September 2015 und April 2016 erfolgten bei allen schwangeren Zufluchtsuchenden, die sich in unserer Klinik vorstellten, Abstriche vom Nasen-Rachenraum, von Achsel und Leiste sowie von anal. Eine Gruppe einheimischer Schwangerer diente als Kontrollgruppe und erhielt die gleichen Abstriche. Die Abstriche wurden auf das Vorliegen von MRSA, VRE und 4-MRGN untersucht.

Ergebnisse: 50 schwangere Zufluchtsuchende sowie 50 einheimische Schwangere wurden im Studienzeitraum erfasst. In der Flüchtlingsgruppe konnte bei drei Patientinnen MRSA und bei einer Patientin VRE nachgewiesen werden. In der Kontrollgruppe waren alle Abstriche unauffällig.

Zusammenfassung: Wir konnten zeigen, dass auch in einem Kollektiv junger schwangerer – in der Regel gesunder – Zufluchtsuchender multiresistene Keime häufiger vorkommen als in der einheimischen Bevölkerung. Dies gilt insbesondere für MRSA. Das Ergebnis rechtfertigt spezielle Hygienemaßnahmen (z.B. prophylaktische Isolierung) sowie die Durchführung entsprechender Kontrollabstriche vor stationärer Behandlung von schwangeren Zufluchtsuchenden.