Geburtshilfe Frauenheilkd 2017; 77(02): 192-200
DOI: 10.1055/s-0036-1597728
Abstracts
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Verhalten vor Gericht bei Sexualdelikten

SS Etzold
1   Gewaltschutzambulanz, Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle, Charité, Berlin
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Publication Date:
06 March 2017 (online)

 

Statistik:

Jährlich in Deutschland 7.000 – 8.000 angezeigte Fälle von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung; hohe Dunkelziffer; häufig im Prozess Aussage des Opfers gegen Aussage des Täters bzw. Einlassung des Täters, dass sexueller Kontakt einvernehmlich war; Verletzungen als objektive Befunde für nicht konsensuellen Geschlechtsverkehr; in (nur) 50% der gesicherten Vergewaltigungen Verletzungen (genital, extra-genital); Täter in 30% der Fälle nicht mit Opfer bekannt („Fremder“).

Grundlagen für ärztliche Gutachten:

Formale Voraussetzungen: Einverständnis des Opfers, Schweigepflichtsentbindung; aussagekräftig (keine Fachbegriffe verwenden oder „Übersetzung“ in Klammern); nachvollziehbar (Schlussfolgerungen auch für medizinischen Laien verständlich); beweiskräftig (Fotos mit Maßstab).

Möglichkeiten der Ladungen zu Gericht:

Zeuge (nur Bericht der Wahrnehmungen, keine Würdigung); Sachverständiger Zeuge (Bericht und Würdigung, keine Bezahlung); Sachverständiger (Abrechnung nach JVEG).

Ablauf vor Gericht:

Ausweis und Zeit für Durchsuchung am Eingang mitbringen; anwesende Personen: Gericht (Berufs- und Laienrichter (Schöffen), Staatsanwaltschaft, Angeklagter, Verteidigung, eventuell Nebenkläger; Klärung der Schweigepflicht: Nur Gericht darf mündlich entbinden, sonst auf Schriftstück bestehen; Frage nach Personalien und Belehrung; für medizinische Laien verständliche Schilderung mit Erklärung des Hintergrundes; nur Fragen zu eigenen Befunden und zum eigenen Fachgebiet beantworten.