Suchttherapie 2017; 18(S 01): S1-S72
DOI: 10.1055/s-0037-1604506
Symposien
S-02 Ambulante Suchtkrankenversorgung. Beratung – Behandlung – Netzwerkarbeit
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Ambulante Grundversorgung Sucht in der Region

T Wessel
1   Gesamtverband für Suchthilfe – Fachverband der Diakonie Deutschland
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
08. August 2017 (online)

 

Aus den Dokumentationen zur Deutschen Suchthilfestatistik für das Jahr 2015 geht hervor, dass es 344.292 ambulante Betreuungen gegeben hat durch die am Dokumentationsverfahren beteiligten 858 ambulanten Einrichtungen der Grundversorgung Sucht (sogenannte „Suchtberatungsstellen“), somit Menschen, die direkt oder indirekt von Sucht betroffen waren. Eine Hochrechnung für alle etwa 1400 ambulanten Einrichtungen der Grundversorgung Sucht in Deutschland ergibt eine Gesamtzahl von mehr als einer halben Million Betreuungsfällen für das Jahr 2015. In diesem Bereich der Suchtversorgung in Deutschland sind schätzungsweise 7000 Fachkräfte tätig, die regional in den Kommunen und bundesweit flächendeckend Leistungen der Grundversorgung Sucht anbieten. Die Mehrzahl der Einrichtungen der ambulanten Grundversorgung Sucht sind in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege oder anderer gemeinnütziger Träger. Ambulante Grundversorgung Sucht steht für die sie nutzenden Bürgerinnen und Bürger kostenfrei, anonym, unbürokratisch und zuerst unabhängig von möglichen leistungsrechtlichen Ansprüchen, unmittelbar im Sozialraum, zeitnah und personenorientiert zur Verfügung. Dazu ist eine hinreichende Anzahl von Fachkräften vor Ort in einer Versorgungsregion erforderlich, wie z.B. der Rahmenplan für Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke und deren Angehörige der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) ausweist. In der Analyse „Suchthilfe und Versorgungssituation in Deutschland“ hat die DHS auf die zentrale Rolle der ambulanten Grundversorgung Sucht hingewiesen (DHS, 2015), eine Fortführung dieser Analyse ist in Arbeit. Die ambulante Grundversorgung in der Region ist in einzelne Elemente (Arbeitsbereiche) gegliedert, sie ist aber nur als Gesamtsystem realisierbar und wirksam. Für die Versorgung von Menschen mit Suchtproblemen vor Ort ist die politische Kommune (Kreis, kreisfreie Stadt) zuständig. Die Grundprinzipien ambulanter Suchthilfe in der Region als Grundversorgung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge werden definiert und mit den Daten der Deutschen Suchthilfestatistik auf der Grundlage des Deutschen Kerndatensatzes in ihrer Struktur und ihren Ergebnissen auf deskriptivem Niveau dargestellt. Weiterentwicklungspotenziale werden abschließend erörtert und zur Diskussion gestellt.