Die gesetzliche Grundlage zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit bildet die Fahrerlaubnisverordnung
(FeV). Gemäß Fev schließt eine „messbare Tagesschläfrigkeit die Fahreignung aus, eine
behandelte Tagesschläfrigkeit führt hingegen zur Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit
in allen Führerscheinklassen (siehe Anlage 4 der FeV). Die FeV macht keine spezifischen
Vorgaben für die Narkolepsie.