Geburtshilfe Frauenheilkd 2018; 78(10): 254-255
DOI: 10.1055/s-0038-1671532
Poster
Freitag, 02.11.2018
Senologie III
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Werden Patientinnen mit HER2-positivem Mammakarzinom leitliniengerecht in zertifizierten Zentren behandelt? – Ergebnisse einer länderübergreifenden Analyse am Beispiel eines Qualitätsindikators

EC Inwald
1   Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Lehrstuhl der Universität Regensburg, Regensburg, Deutschland
,
C Kowalski
2   Deutsche Krebsgesellschaft, Berlin, Deutschland
,
S Wesselmann
2   Deutsche Krebsgesellschaft, Berlin, Deutschland
,
J Ferencz
3   OnkoZert GmbH, Ulm, Deutschland
,
O Ortmann
1   Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Lehrstuhl der Universität Regensburg, Regensburg, Deutschland
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
20. September 2018 (online)

 

Hintergrund:

In Deutschland werden derzeit ca. 75% der Patientinnen mit primärem Mammakarzinom in von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierten Brustkrebszentren behandelt. Der zur Zertifizierung erforderliche Nachweis der leitliniengerechten Therapie erfolgt unter anderem über die Dokumentation von Qualitätsindikatoren (QI). Die Ergebnisse der QIs werden in jährlichen Audits überprüft. Bei Nichterreichen der Sollvorgaben muss eine Begründung durch die Zentren erfolgen. Bei 4 von 11 QIs, die aus der S3-Leitlinie Mammakarzinom abgeleitet wurden, erreichten im Kennzahlenjahr 2015 mindestens 50% der Standorte die Sollvorgabe nicht. Am Beispiel des QI 8 „Empfohlene Trastuzumabtherapie über 1 Jahr bei HER-2 positivem Befund“ sollen die Begründungen dargestellt werden.

Methodik:

Ausgewertet wurden die Kennzahlenbögen und Auditberichte der 274 zertifizierten Standorte (N = 5700 Patientinnen). Dargestellt wird die Zahl der Zentren, die die Sollvorgabe nicht erreichten. Ursachen für die fehlende Trastuzumab-Empfehlung wurden analysiert.

Ergebnisse:

128 Standorte (N = 2663 Patientinnen, 46,7%) erreichten die Sollvorgabe des QI 8 nicht. In diesen 128 Standorten erhielten 343 Patientinnen nicht die Empfehlung zur Trastuzumab-Therapie. Insgesamt wurden 450 Begründungen geliefert (Mehrfachnennungen möglich). Die Begründung der Zentren ließen sich in 19 Kategorien unterteilen. Am häufigsten genannt wurden Multi- oder Komorbidität (45,5%, n = 156), Alter (31,2%, n = 107) und kleine Karzinome < 10 mm (12,5%, n = 43).

Diskussion:

Es zeigt sich, dass die Abweichungen plausibel begründet werden konnten. Allerdings muss kritisch angemerkt werden, dass vielfach (46,2%) die fehlende Trastuzumab-Therapie auf Multi-/Komorbidität zurückgeführt wurde ohne dies näher zu spezifizieren.

Schlussfolgerung:

Die Analysen ergaben, dass die Inhalte der evidenzbasierten Leitlinie bekannt sind und die Abweichungen vom leitliniengerechten Vorgehen plausibel begründet werden konnten und somit eine sehr hohe Behandlungsqualität in zertifizierten Brustkrebszentren vorliegt.