Geburtshilfe Frauenheilkd 2019; 79(06): e12
DOI: 10.1055/s-0039-1692070
Abstracts
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Fallvorstellung: Primäres retroperitoneales muzinöses Zystadenom

J Fryze
1   Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus TU Dresden
,
U Canzler
1   Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus TU Dresden
,
L Khachaturyan
1   Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus TU Dresden
,
P Wimberger
1   Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus TU Dresden
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Publication History

Publication Date:
22 May 2019 (online)

 

Fragestellung:

Die primären retroperitonealen muzinösen Tumoren sind im Gegensatz zu den muzinösen Zystadenomen des Ovars extrem selten. Bisher wurden im englischsprachigen Raum ca. 30 benigne Tumoren mit dieser Lokalisation beschrieben. Sie sind häufiger bei Frauen und wurden bislang nur selten bei Männern dokumentiert.

Methodik:

Es erfolgt die Vorstellung eines seltenen Falles eines primären retroperitonealen muzinösen Zystadenoms.

Ergebnisse:

Die 49-jährige Patientin stellte sich mit einem unklaren sonografischen Zufallsbefund im Mittelbauch links vor. Dieser stellte sich als echoleere, glatt begrenzte Raumforderung im Unter-/Mittelbauch von 9,3 × 7,0 × 9,0 cm Durchmesser dar. Der CT-Befund bestätigte den Verdacht auf eine retroperitoneale Raumforderung mit Druck auf die Beckengefäße. Es wurde eine Laparoskopie indiziert. Intraoperativ zeigten sich eine große, links retroperitoneal lokalisierte zystisch imponierende Vorwölbung, ein Uterus myomatosus und unauffällige Adnexen beidseits. Nach dem Eröffnen des Retroperitoneums wurde die Zyste komplikationslos exstirpiert. Histologisch handelte es sich um ein muzinöses Zystadenom.

Schlussfolgerung:

Im Fall von unklaren abdominellen/pelvinen Befunden sollte die Möglichkeit eines solchen Tumors erwogen werden. Bildgebende Verfahren können bei der Diagnostik hilfreich sein, ersetzen aber nicht die Notwendigkeit der histologischen Sicherung.