Gesundheitswesen 2019; 81(08/09): 739
DOI: 10.1055/s-0039-1694588
Kongresstag 3: 18.09.2019
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Sozialdienstliche Beratung in Prostatakrebszentren: Wie lassen sich Unterschiede in der Inanspruchnahme erklären?

C Breidenbach
1   Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Berlin
,
R Hein
2   Institut für Medizinische Statistik und Bioinformatik (IMSB), Köln
,
S Wesselmann
1   Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Berlin
,
S Dieng
3   OnkoZert GmbH, Neu-Ulm
,
EG Carl
4   Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V., Bonn
,
C Kowalski
1   Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Berlin
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Publication Date:
23 August 2019 (online)

 

Eine Krebserkrankung ist ein erheblicher Eingriff in die bisherige Lebensgestaltung und Betroffene stehen häufig vor enormen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Aus diesem Grund erhält jeder Patient in einem von der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. zertifizierten Krebszentrum obligatorisch ein sozialrechtliches Beratungsangebot. Es zeigt sich jedoch, dass Patienten diese Angebote je nach Krebsentität und auch in Zentren einer Krebsart sehr unterschiedlich häufig wahrnehmen. Diese Analyse widmet sich der Frage, inwieweit strukturelle Zentrumsmerkmale und Patienteneigenschaften die Inanspruchnahme sozialdienstlicher Beratung in Prostatakrebszentren erklären können.

Es wurde eine Mehrebenenanalyse durchgeführt mit Daten von 2.978 lokal behandelten Prostatakrebspatienten aus 44 zertifizierten Prostatakrebszentren in Deutschland, die im Rahmen der Prostate Cancer Outcome (PCO)-Studie erhoben wurden.

Es zeigen sich große Unterschiede zwischen den Prostatakrebszentren (ICC = 0,27). Active Surveillance- bzw. Watchful Waiting-Patienten (p = 0,000) sowie Patienten, die eine Strahlentherapie erhalten (p = 0,000), nehmen weniger sozialdienstliche Beratung in Anspruch als Patienten mit Radikaler Prostatektomie. Außerdem lassen sich privat versicherte gegenüber gesetzlich versicherten Patienten marginal signifikant weniger sozialdienstlich beraten (p = 0,050). Kein Zusammenhang zeigt sich mit Patienteneigenschaften wie Alter, Bildung, Risikogruppe oder Komorbiditäten und den Zentrumsmerkmalen.

Die Ergebnisse geben nur wenig Hinweise auf eine von Sozialstatus oder Erkrankungsschwere abhängige Inanspruchnahme. Auch sind keine Aussagen hinsichtlich der Bedarfsgerechtigkeit der Beratungspraxis möglich – anders als für die psychoonkologische Beratung gibt es für die sozialdienstliche Beratung kein etabliertes Instrument für ein Screening auf einen solchen Bedarf. Die Ergebnisse sollten unter der Limitation interpretiert werden, dass strahlentherapierte Patienten in der Stichprobe stark unterrepräsentiert sind.