Suchttherapie 2019; 20(S 01)
DOI: 10.1055/s-0039-1696178
Symposien
S25 Internetbezogene Störungen im Kindes- und Jugendalter
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Übereinstimmung von Jugendlichen- und Elternurteilen zur Internet Gaming Disorder und ihre Zusammenhänge zu psychosozialen Aspekten

L Wartberg
MSH Medical School Hamburg
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Publication Date:
03 September 2019 (online)

 

Einleitung Im Jahr 2013, wurde „Internet Gaming Disorder“ als (Forschungs-)Diagnose in den Anhang des DSM-5 aufgenommen und im Jahr 2018 bestätigte die Weltgesundheitsorganisation die Aufnahme der neuen Diagnose „Gaming disorder“ in die ICD-11. Beide Diagnosen beziehen sich auf eine problematische Nutzung von Computerspielen. Regelhaft wurde Internet Gaming Disorder bisher nur im Selbsturteil erfasst.

Methode Wir adaptierten ein häufig genutztes Screening-Instrument (Internet Gaming Disorder Scale, IGDS) zu einer Elterneinschätzung (Fremdbeurteilung, Parental version of the Internet Gaming Disorder Scale, PIGDS) und untersuchten die psychometrischen Eigenschaften des neuen Fragebogens. Dazu wurden Daten in 1970 Face-to-Face-Interviews (bei 985 Eltern und 985 Jugendlichen) mit einem standardisierten Fragebogen zuInternet Gaming Disorder, Frequenz der Computerspielnutzung, psychopathologischer Belastung, Hyperaktivität, Familienfunktionalität und Schulleistung erhoben.

Ergebnis Es zeigten sich gute psychometrische Eigenschaften für die PIGDS hinsichtlich Faktorenstruktur, Reliabilität und Kriteriumsvalidität. Zusätzlich ergaben sich eine hohe Korrelation zwischen Selbst- und Fremdeinschätzungen zur Internet Gaming Disorder und eine gute Übereinstimmung bei den Screening-Befunden. Korrelative Zusammenhänge zu weiteren psychosozialen Aspekten fielen sehr ähnlich für Selbst- und Fremdeinschätzungen aus.

Diskussion Nach den Ergebnissen dieser Studie, ist die Elterneinschätzung zur Internet Gaming Disorder ein vielversprechender Ansatz, der eine zusätzliche neue Perspektive in der Erforschung von problematischer Computerspielnutzung im Jugendalter ermöglicht.