Suchttherapie 2019; 20(S 01)
DOI: 10.1055/s-0039-1696243
Symposien
S42 Gesetzgebung & staatliche Programme
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Das Cannabis-als-Medizin-Gesetz – Konsequenzen für die Praxis

II Michels
Frankfurt University of Applied Sciences, Institute for Drug Research
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Publication Date:
03 September 2019 (online)

 

Einleitung Der Bundestag hat am 19. Februar 2017 das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften abschließend beschlossen, es ist am 11. März in Kraft getreten. Damit sollen Cannabisarzneimittel als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten im Einzelfall bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden können, wenn nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist. Mit Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) wird die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war. Insbesondere wird eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen geschaffen. Um weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis zu gewinnen, wird eine Begleiterhebung durchgeführt. Dazu übermitteln Ärzte und Ärztinnen ohnehin vorliegende Daten – zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen – anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Mit der Erhebung sollen auch Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken gesammelt werden.

Ergebnis Zukünftig soll in Deutschland zudem ein staatlich überwachter Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken erfolgen können. Die damit verbundenen Aufgaben werden dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen (staatliche „Cannabisagentur“). Bis durch die Cannabisagentur ein staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland umgesetzt werden kann, soll die Versorgung mit Medizinalcannabis über Importe gedeckt werden.

Methode Das Gesetz wird vorgestellt und seine Implikationen für die Patienten und de ärztliche Praxs werden dargestellt. Noch gibt es erhebliche Umsetzungshindernisse und Ärzte, auch Suchtmediziner, zögern mit der Behandlung. Insbesondere wird Cannabis viorwuegend als psychosaktive Substanz wahrgenommen, niht aks Medikament.

Diskussion Die medizinische Landschaft und das Bild von Cannabis wird nachhaltig verändert werden. Die Umsetzungshindernisse sollen thematisiert werden.