Die Beratung von Eltern, die sich getrennt haben oder scheiden lassen, gehört zu den
ausdrücklichen Aufgaben von Erziehungs- und Familienberatungsstellen (gemäß § 17 SGB
VIII), ebenso wie die Beratung in Fragen des Umgangs nach Trennung und Scheidung (§
18 SGB VIII). Bereits in den 1990er-Jahren war dies – einer damals selbst erhobenen
Statistik zufolge – der häufigste Anmeldegrund in unserer Einrichtung. Einhergehend
mit Veränderungen in den familien- bzw. kindschaftsrechtlichen Gesetzesregelungen
sind neue Aufgaben und Herausforderungen für diese Arbeit entstanden.