Senologie - Zeitschrift für Mammadiagnostik und -therapie 2020; 17(02): e1-e2
DOI: 10.1055/s-0040-1710599
Abstracts
Senologie

Der besondere Fall: Akute Borreliose im Bereich der Areola

N Bangemann
1   CTK Cottbus, Senologie, Cottbus, Deutschland
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Die 54 jährige Patientin mit bekannter familiärer Mammakarzinombelastung wurde mit dem Verdacht auf ein M. Paget in unser Brustzentrum überwiesen.

Bei der Vorstellung sahen wir eine altersentsprechende, beschwerdefreie Patientin im guten AZ und schlanke EZ. Im Bereich des rechten Mamillenareolakomplexes war eine deutliche Induration und Schwellung sowohl der Areola als auch der Mamille zu erkennen. Keine Überwärmung, mäßige Rötung. Kein typischer Aspekt eines M. Paget. Die Bildgebung warhinsichtlich des Drüsenkörpers sowohl mammographisch als auch mammasonographisch unauffällig entsprechend BIRADS I. Die auf den MAK begrenzte Verdickung der Cutis (7mm) war in allen Untersuchungen zu bestätigen.

Wir führten eine Punchbiopsie aus der Areola und dem areomamillären Übergang durch.

Histologisch ergab sich das Bild eines lymphoplasmozytären Infiltrats, am ehesten zu einer Entzündung passend. Kein Anhalt für M. Paget oder Karzinom. Eine lymphoproliferative Erkrankung war nicht auszuschließen, weshalb eine Untersuchung im berliner Referenzzentrum veranlasst wurde. Hier konnte ein B-cell Lymphom ausgeschlossen werden. Wegen der Morphologie sollte eine Borrelieninfektion ausgeschlossen werden.

Serologisch konnte tatsächlich ein positiver Titer für IgG und IgM nachgewiesen werden, so dass die Patientin eine antibiotische Therapie mit Doxycyclin für 3 Wochen erhielt.

Sechs Wochen später stellte sich sich zur Kontrolluntersuchung vor: Der Lokalbefund war deutlich gebessert: die Areola war im Sinne einer Restitutio ad integrum nicht mehr auffällig. Die Mamille erschien weiterhin verbreitert, jedoch reizlos.

Der infektionsserologische Befund ergab eine Negativität für IgM bei einem positiven IgG Titer- vereinbar mit einer Serumnarbe nach zurückliegender ausgeheilter Infektion.

Eine weitere Intervention war nicht erforderlich, Entlassung der Patientin bei Wohlbefinden.



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Article published online:
24 June 2020

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