Zusammenfassung
Die Verärgerung bei den Heilmittelverbänden ist groß: Der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) hat am 3. September 2020 beschlossen, das Inkrafttreten der neuen ärztlichen
und zahnärztlichen Heilmittelrichtlinien auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Bis zum ursprünglich geplanten Start am 1. Oktober 2020 konnte keine flächendeckende
Versorgung der Arztpraxen mit entsprechender Praxissoftware gewährleistet werden.
Die Verbände fordern die Politik zu sofortigem Handeln auf!