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kma - Klinik Management aktuell 2020; 25(10): 16
DOI: 10.1055/s-0040-1718806
DOI: 10.1055/s-0040-1718806
Aktuelles // Rechtskolumne
Der Gesetzgeber sollte beim Thema Triage tätig werden
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
05. Oktober 2020 (online)
Am 16. Juli 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber die Triage (vorerst) nicht regeln muss (Az. 1 BvR 1541/20). Allerdings zeigt die Entscheidung die rechtliche Kom-plexität dieser Thematik auf. An der notwendigen Rechtssicherheit fehlt es weiterhin.