VLOU macht deutlich: Patienten können vor Operationen einholen und sollten
Spezialisten wählen. „Man kann es nicht deutlich genug sagen: Jeder Patient hat das
Recht, die gestellte Diagnose von einem anderen Arzt begutachten zu lassen“, betont
VLOU-Vorsitzender Prof. Dr. Karl-Dieter Heller. Häufig kommen verunsicherte
Patienten zu ihnen. Grund dafür sind die immer wiederkehrenden Schlagzeilen: Man
wirft Ärzten zu Unrecht vor, oft aus rein wirtschaftlichen Interessen zu operieren,
ohne dass es eine medizinische Notwendigkeit gäbe. So kommen Zweifel an der Diagnose
und an den vorgeschlagenen Behandlungen auf. Die Empfehlungen der Ärzte werden
schlicht grundlos in Frage gestellt. „Natürlich möchte sich niemand operieren
lassen, wenn das nicht notwendig ist. Und genau dafür gibt es ja so etwas wie ein
Zweitmeinungs-System“, macht Karl-Dieter Heller deutlich. Dabei handelt es sich um
ein Angebot vieler Krankenkassen, sich in ausgewiesenen Zweitmeinungs-Zentren von
Spezialisten der Fachbereiche eine weitere Beurteilung einzuholen. So erhalten
verunsicherte Patienten eine zusätzliche, neutrale Bewertung ihrer Unterlagen und
können sich mit einem kostenfreien Rat zu Diagnose und Behandlungsvorschlägen
Sicherheit verschaffen.